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Warum wird die Bevölkerung gezählt?

Alle zehn Jahre kommt es in Deutschland zum Zensus. Das ist mehr als eine bloße Bevölkerungszählung, denn es werden deutlich mehr Daten gesammelt und ausgewertet. Doch warum ist das überhaupt nötig und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Zensus: Vorgabe der EU

Seit 2008 müssen alle Länder der Europäischen Union alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchführen. Nach 2011 war der nächste Zensus in Deutschland für dieses Jahr geplant, wegen Corona aber auf 2022 verschoben. Der bevorstehende Zensus wird nach 2011 erneut als sogenannter „registergestützter Zensus“ durchgeführt. Das bedeutet, dass nicht jede Bürgerin und jeder Bürger einzeln befragt wird, sondern dass die in Verwaltungsregistern vorliegenden Daten zentral vom Statistischen Bundesamt gesammelt werden.

In einem zweiten Schritt wird aber zusätzlich eine stichprobenartige Haushaltsbefragung von rund zehn Millionen Menschen durchgeführt – online oder vor Ort. Dadurch sollen Fehler in den Melderegistern verbessert und weitere Daten wie Beruf und Schulabschluss ergänzt werden. Außerdem sollen alle rund 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnobjekten Angaben zu ihren Wohnungen, Wohngemeinschaften oder Häusern machen.

Aus all diesen Daten erarbeiten wir Informationen für die Entscheidungsgeber in Politik und Gesellschaft, die dann daraus ihre Maßnahmen ableiten können.

Katja Wilken, Gesamtprojektleiterin des Zensus 2022

Foto: Statistisches Bundesamt

Die gesammelten und analysierten Daten sollen also die Grundlage für viele politische Entscheidungen bilden. So werden auf ihrer Grundlage die Wahlkreise angepasst, der Länderfinanzausgleich berechnet, die Stimmenverteilung im Bundesrat festgelegt oder auch Trends in der Bevölkerungswanderung erkannt.

Geburtsstunde des verfassungsrechtlichen Datenschutzes

Die Volkszählung war schon immer eng mit dem Datenschutz verbunden. Vor dem geplanten Zensus im Jahr 1983 waren kritische Stimmen so laut, dass das Bundesverfassungsgericht das sogenannte „Volkszählungsurteil“ fällte. Das Urteil legte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fest. Seitdem gilt, dass es eine klare Trennung zwischen Statistik und den dort erhobenen Daten und der Verwaltung geben muss. Dass diese Regelung eingehalten wird, kontrollieren die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Aus meiner Sicht gibt es keine großen datenschutzrechtlichen Bedenken, soweit die Trennung zwischen Statistik und Verwaltungsvollzug sauber eingehalten wird.

Thilo Weichert, Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V.

Foto: privat

Wie der Zensus 2022 durchgeführt wird und was die Ziele sind, darüber sprechen wir mit Katja Wilken. Sie ist Gesamtprojektleiterin des Statistischen Bundesamtes. Warum der Zensus und der Datenschutz so eng miteinander verbunden sind, erklärt uns Thilo Weichert. Er war selbst Datenschutzbeauftragter und ist heute in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. aktiv.

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