Zensus: Vorgabe der EU
Seit 2008 müssen alle Länder der Europäischen Union alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchführen. Nach 2011 war der nächste Zensus in Deutschland für dieses Jahr geplant, wegen Corona aber auf 2022 verschoben. Der bevorstehende Zensus wird nach 2011 erneut als sogenannter „registergestützter Zensus“ durchgeführt. Das bedeutet, dass nicht jede Bürgerin und jeder Bürger einzeln befragt wird, sondern dass die in Verwaltungsregistern vorliegenden Daten zentral vom Statistischen Bundesamt gesammelt werden.
In einem zweiten Schritt wird aber zusätzlich eine stichprobenartige Haushaltsbefragung von rund zehn Millionen Menschen durchgeführt – online oder vor Ort. Dadurch sollen Fehler in den Melderegistern verbessert und weitere Daten wie Beruf und Schulabschluss ergänzt werden. Außerdem sollen alle rund 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnobjekten Angaben zu ihren Wohnungen, Wohngemeinschaften oder Häusern machen.
Die gesammelten und analysierten Daten sollen also die Grundlage für viele politische Entscheidungen bilden. So werden auf ihrer Grundlage die Wahlkreise angepasst, der Länderfinanzausgleich berechnet, die Stimmenverteilung im Bundesrat festgelegt oder auch Trends in der Bevölkerungswanderung erkannt.
Geburtsstunde des verfassungsrechtlichen Datenschutzes
Die Volkszählung war schon immer eng mit dem Datenschutz verbunden. Vor dem geplanten Zensus im Jahr 1983 waren kritische Stimmen so laut, dass das Bundesverfassungsgericht das sogenannte „Volkszählungsurteil“ fällte. Das Urteil legte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fest. Seitdem gilt, dass es eine klare Trennung zwischen Statistik und den dort erhobenen Daten und der Verwaltung geben muss. Dass diese Regelung eingehalten wird, kontrollieren die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Wie der Zensus 2022 durchgeführt wird und was die Ziele sind, darüber sprechen wir mit Katja Wilken. Sie ist Gesamtprojektleiterin des Statistischen Bundesamtes. Warum der Zensus und der Datenschutz so eng miteinander verbunden sind, erklärt uns Thilo Weichert. Er war selbst Datenschutzbeauftragter und ist heute in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. aktiv.