Forschungsquartett | Die gute wissenschaftliche Praxis

Guttenberg, Koch-Mehrin, Sass. Sie alle tragen keinen Doktortitel mehr und Annette Schavan könnte es bald genauso gehen. Zuvor wurde ein Ombudsverfahren eingeleitet. Wie läuft es ab und was bedeutet gute wissenschaftliche Praxis?

Nachtrag vom 6. Februar 2013: Am Abend des 5. Februar 2013 hat die Untersuchungskomission der Universität Düsseldorf den Doktortitel aberkannt. Gestern hatte der mit den Plagiatsvorwürfen befasste Fakultätsrat über den Fall stundenlang beraten. Zwölf Mitglieder des Rates haben für einen Entzug des Doktortitels gestimmt, zwei Mitglieder stimmten gegen eine Aberkennung und es gab eine Enthaltung. Demnach sieht es der Fakultätsrat als erwiesen an, dass Schavan „systematisch und vorsätzlich über ihre Dissertation verteilt“ gedankliche Leistungen vorgegeben hat, die sie nicht selbst erbracht hat.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan muss seit dieser Woche offiziell um ihren Titel fürchten. Ihr wird vorgeworfen, die 1980 verfasste Doktorarbeit „Person und Gewissen“ zum Teil plagiiert zu haben.

Wolfgang Löwer 

Plagiate oder Datenmanipulationen kommen an den besten Hochschulen vor. Steht der Vorwurf von Betrug im Raum, wird der Ombudsmann für gute Wissenschaft aktiv.

Der Ombudsmann: Vermittler, Berater, Kummerkastentante

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft setzt ihn seit den 90er Jahren ein. Heute gibt es an vielen Forschungseinrichtungen einen eigenen Ombudsmann oder -frau.

Stefanie Gerressen hat den Ombudsmann für die Wissenschaft Wolfgang Löwer und den Ombudsmann der Universität Halle getroffen und herausgefunden, wie „gute wissenschaftliche Praxis“ umgesetzt wird.


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