“schon GEZahlt?”

Gemocht wird sie von den wenigsten: die GEZ. Über die Feiertage wurden auch aus der Politik wieder Forderungen nach ihrer Abschaffung laut.

Sie ist eine der unbeliebtesten Einrichtungen in unserem Land. Ihre Mitarbeiter kommen manchmal unangekündigt zum Kontrollbesuch, sind dort meistens nicht gern gesehen – und wenn Post von der GEZ im Briefkasten ist, wird’s oft unangenehm. Die Gebühreneinzugszentrale ist dazu da, um die Rundfunkgebühren einzutreiben. Davon wird dann das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemacht. Doch manche finden: ganz fair ist das System nicht. Denn egal, ob man das Programm nutzt oder nicht: zahlen muss, wer ein Gerät besitzt. Und so wurde über die Feiertage auch wieder eine Forderung aus der Politik laut: die GEZ abzuschaffen.

Welche Modelle könnten die GEZ ablösen?

Momentan zahlt jeder, der Geräte besitzt, die theoretisch in der Lage wären, öffentlich-rechtliches Radio oder Fernsehen zu empfangen – unabhängig davon, ob man das Programm tatsächlich nutzt. Wenn behauptet wird, kein gerät zu besitzen, liegt die Beweislast bei der GEZ. Sie muss nachweisen, dass dem nicht so ist.

Federführend bei der Diskussion ist die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Die erklärte kürzlich, es würden lediglich die beiden Varianten „haushaltsbezoegene Abgabe“ und „gerätebezogene Abgabe“ diskutiert. Insofern verwundert die aktuelle Forderung aus der FDP nach Einführung einer Mediensteuer etwas.

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Wird die GEZ also bald abgeschafft? – Vermutlich nicht.

Die aktuelle Forderung des medienpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion nach Abschaffung der GEZ findet bei den medienpolitischen Sprechern der übrigen Bundestagsfraktionen keine Unterstützung. Wie detektor.fm erfuhr, unterstützen SPD, CDU und Grüne das Prinzip einer „Haushaltsabgabe“. Die Linke machte einen eigenen Vorschlag zur Modifizierung des bisherigen Modells.

Martin Dörmann, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärte:
„Ich habe bei der Diskussion um künftige Modelle große Sympathie dafür, die Gebühr an den Haushalten und Betriebsstätten anzusetzen. Voraussetzung wäre, dass dies verfassungsrechtlich umsetzbar ist. Ich bezweifle, dass der Einzug über das Finanzamt eine höhere Akzeptanz erreichen kann. Zumal man sich dann nicht mit der Darlegung entlasten kann, man habe gar kein Gerät. Bei einer Haushaltsgebühr bliebe es hingegen dabei, dass der Staat mit dem Gebühreneinzug nicht betraut ist – das ist nicht nur ein symbolischer Unterschied, gerade im Hinblick auf die gebotene Staatsferne des Rundfunks.“ Dörmann bewertete den FDP-Vorstoß als Köder, der damit locke, dass die Abgabe bei zehn Euro pro Person läge und damit niedriger wäre, als jetzt. Bei zwei Verdienern läge die Belastung pro Haushalt jedoch schon höher. Am Ende sei dies eine pragmatische Frage. Es geht darum, was mit weniger Nachteilen verbunden und praktisch besser umsetzbar sei die größte Akzeptanz finde.

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen, sprach sich ebenfalls für diese Form aus. Die CDU setze auf die Haushaltsabgabe, da diese gerechter sei und für Einnahmesicherheit sorge. Wer keine Rundfunkgebühren zahlen wolle, müsse dann beweisen, dass er keinerlei Mediengeräte habe. FDP-Politiker hatten sich zuletzt mehrfach gegen eine solche Umkehrung der Beweislast ausgesprochen.

Die medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Tabea Rößner, äußerte Zweifel am Gebühreneinzug durch das Finanzamt: „Das wäre nicht verfassungskonform. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll ja unabhängig sein, das heißt, es darf nicht über die Steuer eingezogen werden oder im Haushalt auftauchen. Es müssen Gebühren sein. Das hieße, wenn das Finanzamt, was grundsätzlich glaube ich möglich wäre, eine Mediengebühr einziehen würde, würde das keinen Bürokratieabbau geben. Denn: die müsste gesondert eingezogen werden.“ Der Vorschlag der Grünen sei eine Mediengebühr pro Haushalt. „Das hebt das Durcheinander bei verschiedenen Geräten auf und würde auch von der Gebühr her etwas günstiger sein als das, was im Moment gezahlt wird –  so um die 15 oder 16 Euro.“
Die Forderung der FDP von zehn Euro halte sie für nicht durchgerechnet. „Da würde ein Defizit entstehen. Da habe ich noch keine Antwort von der FDP, wie sie das Defizit ausgleichen will.“

Die Linksfraktion im Bundestag setzt auf ein eigenes Modell. Kathrin Senger-Schefer, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, sprach sich für eine modifizierte Rundfunkgebühr aus. Sie lehnt demnach sowohl die modifizierte Geräteabgabe als auch die umgekehrte Beweislast ab. Stattdessen forderte sie die Beibehaltung der gerätebezogenen Gebühr, ohne dass dieses Modell auf Internet und Mobilfunk sowie neuartige Rundfunkgeräte übertragen werden soll. Sie meldete außerdem Bedenken an, wenn die Haushaltsgebühr eingeführt werde, müsse dies durch ein EU-Notifizierungsverfahren – „über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde dann nicht mehr autonom in Deutschland, sondern in Brüssel entschieden.“

Der medienpolitische Sprecher der FDP, Burkhard Müller-Pörksen, hatte am 2.1. im „Hamburger Abendblatt“ gefordert, „schon 2010 über die Abschaffung der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr zu verhandeln und sie ab 2013 durch eine allgemeine personengebundene Medienabgabe zu ersetzen.“ Die Abgabe würde bei etwa zehn Euro pro Monat liegen, von jedem Erwachsenen mit eigenem Einkommen und durch die Finanzämter eingezogen und sei, im Gegensatz zu einer Steuer, zweckgebunden. „Die GEZ-Bürokratie wird damit überflüssig“, meint  Müller-Pörksen

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) war trotz mehrfacher Anfrage zu keiner Stellungnahme bereit. Seine Position kann jedoch hier nachgelesen werden.

Und auf der nächsten Seite: Wie gehts weiter?

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Wie gehts jetzt weiter?

Die Entscheidung über die Zukunft der Rundfunkgebühren liegt maßgeblich bei den Ministerpräsidenten. Als „Rundfunkkommission der Länder“ kommen diese am 15. Februar das nächste Mal zusammen. Neben Änderungsvorschlägen für den ZDF-Staatsvertrag wird auch erwartet, dass die Zukunft der GEZ dann eine Rolle spielt. Im Frühjahr wird dann ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhoff zu den beiden konkurrierenden Modellen „haushaltsbezoegene Abgabe“ und „gerätebezogene Abgabe“ erwartet. Auf der Sitzung der  Rundfunkkommission der Länder Anfang Juni könnte dann eine Entscheidung fallen, wie die Rundfunkgebühren ab der nächsten Gebührenperiode geregelt werden sollen. {info_1}

Das von den Ministerpräsidenten gefundene neue Gebührenmodell tritt dann 2013 in Kraft. Spätestens dann werden auch für Computer mit Internetanschluss die höheren Gebührensätze fällig. Dass sie bisher nur mit dem geringeren Satz für Radios veranschlagt werden, verstehen die Ministerpräsidenten und Rundfunkanstalten als reines Entgegenkommen. Die GEZ bleibt also unbeliebt – das findet auch Tabea Rößner, die jetzt medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag ist, und mit der wir über die Zukunft der GEZ gesprochen haben.

`Die GEZ ist natürlich unbeliebt´ - Tabea Rößner, Bündnis 90/Die Grünenhttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2010/01/TI_Rner_GEZ_Podcast1.mp3

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Wie die GEZ arbeitet

Eigentlich hat die GEZ ja eine ehrenvolle Aufgabe. Sie stellt die Finanzierung eines unabhängigen, staatsfernen Rundfunks sicher. Doch nicht alle Methoden, die sie dabei anwendet, sind sympathisch.

Es sind also nicht alle Maßnahmen zur Informationsbeschaffung durch die GEZ rechtlich in Ordnung. Sollte es doch einmal dazu gekommen sein, gilt: auf unrechtmäßige Art erlangte Kenntnisse sind auch nicht verwertbar. Man darf jedoch nicht einfach stillhalten, denn Betroffene könnten so durch Untätigkeit ihr nachträgliches Einverständnis geben. Und dann wartet nur noch eines: der Gebührenbescheid.

Redaktion