Neues Leistungsschutzrecht: Musik nun 70 Jahre geschützt

Studioaufnahmen von Künstlern und Bands sind urheberrechtlich geschützt. Das Leistungsschutzrecht für Interpreten galt bisher 50 Jahre, beginnend mit dem Erscheinen bzw. der ersten öffentlichen Wiedergabe des Tonträgers. Die Bundesregierung hat diese Frist jetzt auf 70 Jahre verlängert. Profitieren sollen davon vor allem die Künstler. Doch tun sie das wirklich?

Rechtsanwalt Thomas Stadler 

Nach der neuen Regelung gilt das Leistungsschutzrecht für Tonaufnahmen nun 70 statt der bisherigen 50 Jahre. Platten von den Beatles oder den Rolling Stones können demnach 20 Jahre länger von deren Plattenfirmen verwertet werden. Für die Künstler bleibt aber nur ein kleiner Teil des Geldes.

Wer von der Verlängerung des Schutzrechts profitiert und wie sich das auf die Preise von Tonträgern auswirken könnte, hat uns Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärt:

Rechtsanwalt Thomas Stadler über die Verlängerung der Schutzfrist für Musik-Aufnahmenhttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2012/11/70_Jahre_Musikschutzrecht_WEB.mp3