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Warum ist Sampling Kunst?

Ein andauernder Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk wirft erneut die Frage auf, wie Urheberrecht und Musik koexistieren können. Warum ist Sampling Kunst?

Sampling vor dem BGH

Sampling, also das Wiederverwenden bestimmter Sound-Schnipsel anderer Künstler und Künstlerinnen, ist im Hip-Hop und Techno weit verbreitet. Und es spricht für künstlerisches Talent, schließlich taugt nicht jeder Schnipsel zum Sample, sagen die, die es nutzen. Rapper, Komponist und Producer Moses Pelham produzierte in den 90er Jahren den Sabrina Setlur-Song „Nur Mir“. Darin sampelt er einen zweisekündigen Ausschnitt des Kraftwerk-Songs „Metall auf Metall“ aus dem Jahr 1977.  Im Jahr 1999 klagen zwei Mitglieder der Band Kraftwerk gegen Pelham. Die Grundlage ist das Leistungsschutzrecht, einfach gesagt: das Recht eines Produzenten an seinen Werken.

Wenn das Sampeln im neuen Werk nicht erkennbar ist, dann ist sampeln rechtlich weiterhin möglich. Wenn es erkennbar ist, muss es ein Zitat sein, selber nachgespielt werden – oder man holt sich die Erlaubnis ein.

Henning Fangmann, Rechtsanwalt für Medienrecht

Freiheit für die Kunst

Dieses Leistungsschutzrecht kann aber eingeschränkt werden. Durch das Zitatrecht und vor allem die Kunstfreiheit. Und die Geschichte des Samplings basiert schließlich auf dem kunstvollen Umgang mit musikalischen Zitaten. Und einige Samples haben Musikgeschichte geschrieben – wie ein kurzes Schlagzeug-Solo einer fast unbekannten Soulband aus den 1960ern: Der sogenannte Amen Break des Schlagzeugers Gregory Coleman wurde schließlich zur Grundlage ganzer Musikrichtungen wie beispielsweise Drum’n’Bass. Und andere Musiker wie DJ Shadow haben das Zerschneiden, Zerstückeln und Zusammenbasteln alter Musikfetzen zur Kunstform erhoben.

Die Bedeutung eines Musikstücks wird durch das Samplen teilweise komplett umgeworfen. Viele Künstler bringen aber auch übersehene Stücke ans Licht.

Georg Fischer, Soziologe und Musikwissenschaftler

Oana Popa / TU Berlin

Aber wieso ist Sampling überhaupt eine Kunstform – und nicht einfach nur geistiger Diebstahl? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Georg Fischer. Er ist Soziologe und Betreiber des Blogs „Jäger und Sampler“. Außerdem erklärt Rechtsanwalt für Medienrecht, Henning Fangmann, wie der aktuelle Stand im Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk ist und welche Folgen das jüngste Urteil für Musiker und Musikerinnen hat, die mit Sampling arbeiten.