Die AfD-Stiftung und Geld vom Bundestag

Parteien, Stiftungen und das liebe Geld

Seit Ende September steht fest, die AfD sitzt als drittstärkste Fraktion im Bundestag. Damit hat sie die Möglichkeit eine parteinahe Stiftung über Gelder des Bundes zu finanzieren. Andere im Bundestag vertretene Parteien machen das bereits. Wie viel Geld bekommt die Partei dafür nun?

Gemeinnützig und Unabhängig?

Fast jede Partei besitzt eine ihr nahestehende Stiftung. Dennoch heißt „parteinah“ nicht gleich abhängig. Ganz im Gegenteil.  Um als parteinahe Stiftung überhaupt in den Genuss staatlicher Finanzierung zu kommen, müssen einige strenge Kriterien erfüllt sein. Darunter zählen finanzielle, organisatorische und personelle Unabhängigkeit. Ebenso muss die Arbeit der Stiftungen im öffentlichen Interesse sein. Daher leisten politische Stiftungen zumeist politische Bildungsarbeit, vergeben Stipendien und beauftragen Studien. Dennoch müssen die Parteien die Stiftungen für sich anerkennen, bevor Gelder fließen.

Geld für eine AfD-Stiftung?

Mit dem Einzug der AfD als drittstärkste Kraft in den Bundestag erhält auch ihre Stiftung die Chance auf eine Finanzierung durch Bundesmittel. Ein festes Regelwerk zur Verteilung der finanziellen Mittel gibt es dabei jedoch nicht. Bisher hatten sich die etablierten Parteien und ihre Stiftungen lediglich darauf geeinigt, die Verteilung der Gelder mit dem Ergebnis der letzten vier Bundestagswahlen abzustimmen. Außerdem gibt es das Übereinkommen, dass es nicht beim ersten Einzug in den Bundestag Geld gibt. Dazu muss die „Mutterpartei“ erst einmal eine weitere Legislaturperiode im Bundestag überstehen. Frau Dr. Heike Merten prophezeit allerdings, dass die AfD versuchen wird, diese Richtlinie zu umgehen.

Sie werden darauf drängen, dass sie jetzt sofort, mit dem Einzug in den Bundestag auch beteiligt werden. – Dr. Heike Merten, Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteinforschung

Die AfD zieht in den Bundestag. Ob es vom Staat nun jedoch Geld für eine AfD-nahe Stiftung gibt, darüber hat detektor.fm– Moderator Jakob Bauer mit Dr. Heike Merten gesprochen. Sie ist Geschäftsführerin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteinforschung.

Die AfD kann so lang agieren, so lange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wird oder verfassungsfeindlich ist, was das Bundesverfassungsgericht feststellen muss und niemand sonst. Dann kann man sie von der öffentlichen Finanzierung ausschließen.Dr. Heike Merten