Ausnahmen beim Mindestlohn: Arbeiter zweiter Klasse?

Schüler, Studenten, Rentner und Ehrenamtliche – laut CSU soll für sie der allgemeine Mindestlohn nicht gelten. Welche Folgen hätte das für den Arbeitsmarkt?

Stefan Sell 

Die Tinte auf dem Koalitionsvertrag ist noch nicht trocken, da fordert die CSU schon Änderungen und Einschränkungen. Der gesetzlich, flächendeckende Mindestlohn soll eigentlich ab 2017 gelten, doch wenn es nach Ilse Aigner geht, sollen Studenten, Schüler, Rentner und Ehrenamtliche davon nicht profitieren. Handele es sich doch bei diesen Menschen um „Zuverdiener“.

Weniger Geld bei gleicher Arbeit

Doch was würde das für den Arbeitsmarkt bedeuten? Wen wird ein Arbeitgeber eher einstellen – eine Vollzeitarbeitskraft mit Mindestlohn oder den billigeren Studenten? Macht eine solche Einschränkung die Betroffenen nicht zu Arbeitern zweiter Klasse? Darüber haben wir mit dem Arbeitsmarktforscher Stefan Sell gesprochen.

Da will man natürlich die Arbeitgeber jetzt auf der Kostenseite entlasten und die würden natürlich versuchen mehr Schüler und Studenten zu gewinnen.  – Stefan Sell