Zurück zum Thema | Ausnahmen vom Mindestlohn

Wieso gilt der Mindestlohn nicht für alle?

Seit 2015 gibt es in Deutschland den Mindestlohn. Eigentlich für alle, aber trotzdem nicht so wirklich. Wieso gibt es Ausnahmen?

Was sind die Ausnahmen vom Mindestlohn?

Das wenigste, was man pro Stunde verdienen kann, ist der Mindestlohn. Denkt man sich so, stimmt aber nicht. Es gibt einige Gruppen, die tatsächlich noch weniger Geld bekommen: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Strafgefangene und Langzeitarbeitslose fallen unter die Ausnahmen vom Mindestlohn. Genauso geht es Jugendlichen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Ehrenamtlichen. Und oft wissen Beschäftigte auch gar nicht, wie viel sie eigentlich verdienen sollten.

In Bayern haben sich kürzlich zwei Strafgefangene gegen ihren Lohn unter der Mindestgrenze gewehrt. Bis vor das Bundesverfassungsgericht ist der Fall gegangen, das den beiden recht gegeben hat. Bis 2025 haben die Bundesländer nun Zeit, das Gehalt der Gefangenen von 2,30 € pro Stunde anzuheben. Um wie viel ist noch nicht genau klar – der Mindestlohn wird es aber weiterhin nicht sein.

Der Mindestlohn steigt – genug?

In Deutschland wurde der Mindestlohn 2015 mit 8,50 € eingeführt. Seit 2023 beträgt er 12 €, 2024 soll der Mindestlohn dann noch mal angehoben werden. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund reicht das aber noch nicht, sie fordern mehr Geld. Ähnlich sieht das der Paritätische Gesamtverband. Demnach hätte die Anhebung auch schneller kommen sollen.

Warum gilt der Mindestlohn nicht für alle und wie kann das verändert werden? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta in dieser Folge „Zurück zum Thema“ mit der Fachanwältin für Arbeitsrecht Miruna Xenocrat vom ArbeitnehmerHilfe e. V.