Besser als nichts? Rechtliche Mindeststandards für EU-Staaten

Alle EU-Länder handeln und regieren nach gemeinsam festgelegten Regeln. Da „Freiheit“ oder „Demokratie“ aber unterschiedlich interpretiert werden, zählt oft nur der kleinste gemeinsame Nenner.

In der Europäischen Union treffen viele Meinungen und Vorstellungen aufeinander, die irgendwie unter einen Hut gebracht werden – schließlich geht es ja um die Staatengemeinschaft.

Prof. Peter-Christian Müller-Graff 

Deshalb haben sich alle 27 Mitgliedsländer auf bestimmte rechtsstaatliche Grundsätze geeinigt: die EU-Verträge.

Wie wirksam sind Mindeststandards?

Manchen Mitgliedern reicht das nicht, Deutschland will beispielsweise strengere EU-Vorgaben beim Thema Datenschutz. Andere wiederum verlangen mehr Freiheiten und sehen in den europäischen Anordnungen einen Angriff auf nationale Interessen.

Der Rechtswissenschaftler Peter-Christian Müller-Graff gibt zu bedenken, dass man der EU nicht zu viel abverlangen dürfe:

Eine Einigung auf Mindeststandards muss nicht von Vorherein negativ sein. Es ist besser als überhaupt keine Einigung. – Prof. Müller-Graff

Über anti-europäische Tendenzen und die Grenzen des Europarechts haben wir mit Peter-Christian Müller-Graff gesprochen. Er leitet das Institut für Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg.