Bonn-Berlin-Gesetz

Ist die Bonn-Berlin-Doppelspitze noch immer notwendig?

Auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung hat Deutschland zwei Regierungssitze: Bonn und Berlin. Jährlich kostet dieses Konzept den Steuerzahler 7,5 Millionen Euro – zu viel, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Aber wieso schafft man das Bonn-Berlin-Gesetz nicht einfach ab?

40 Jahre lang ist Bonn die Hauptstadt der Bundesrepublik gewesen, knapp 50 Jahre sogar Regierungssitz. 1994 sollte damit Schluss sein: Nach der Wende hat man sich darauf geeinigt, Berlin wieder zur gemeinsamen Hauptstadt zu machen und natürlich zum ständigen Regierungssitz. Ein kompletter Umzug hätte für Bonn jedoch erhebliche Folgen gehabt: Die Regierungsmitarbeiter wären arbeitslos, Geld bliebe aus – vom Prestigeverlust der einstigen Hauptstadt mal ganz abgesehen. Um diese Konsequenzen zumindest teilweise abzuwenden, einigte man sich auf einen Kompromiss: das Bonn-Berlin-Gesetz. Dieses sieht vor, dass Deutschland zwei Regierungssitze hat, einen am Rhein und einen an der Spree.

Bonn-Berlin-Gesetz: noch zeitgemäß?

So kommt es, dass die Bundesministerien- und Behörden auch heute noch, mehr als 20 Jahre später, über die Republik verteilt sind. Zwar hat ein Großteil der Ministerien seinen Erstsitz in Berlin, doch wo es einen Erstsitz gibt, ist der Zweitsitz nicht weit entfernt – oder eben doch: in Bonn. Sämtliche Ministerien unterhalten im Westen der Bundesrepublik Mitarbeiter, insgesamt sind es noch immer um die 6.700. Umgekehrt funktioniert das System ebenfalls. Beispielsweise hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seinen Hauptsitz weiterhin in Nordrhein-Westfalen, auch das Verteidigungsministerium sitzt dort.

Im Gegensatz zum damaligen Wegzug der Ministerien hat man sich darauf geeinigt, dass dafür einige Bundesbehörden von Berlin nach Bonn umsiedeln. Auch heute noch sind das Bundeskartellamt und der Bundesrechnungshof in der „Bundesstadt Bonn“ zu finden.

Durch diese Zweiteilung der Regierung entstehen jedoch erhebliche Kosten. Eine neue Schätzung zeigt, dass sich die jährlichen Kosten auf rund 7,5 Millionen Euro belaufen. Dies ist zwar etwas weniger als in den Vorjahren, dennoch kritisiert der Bund der Steuerzahler die Ausgaben. Sie entstehen nämlich größtenteils durch Dienstreisen zwischen den beiden Städten. Außerdem müssten durch die Aufteilung der Behörden Unmengen an Post hin und her geschickt werden. Kosten also, die durchaus vermeidbar wären.

Wieso sich die Bundesregierung dennoch so schwer mit einem Umzug tut und ob das Berlin-Bonn-Gesetz noch angemessen ist, darüber haben sich detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt und Redakteurin Rabea Schloz unterhalten.

Redaktion: Rabea Schloz

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