Brückenteilzeit kommt

Was wird sich verändern?

Der Bundestag hat entschieden: Ab dem 1. Januar 2019 soll die Rückkehr von Teilzeit- in Vollzeitjobs einfacher werden. Arbeitnehmer erhalten mit der neuen Gesetzesregelung einen Anspruch auf die sogenannte Brückenteilzeit.

Frauen sollen profitieren

Arbeitnehmer, die in Teilzeit wechseln, finden oft nur schwer wieder zur Vollzeit zurück. Mit der neuen Regelung soll dem entgegengewirkt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt, dass das Gesetz zur Brückenteilzeit vor allem auch Frauen helfen soll.

Die geraten nämlich, etwa aus familiären Gründen, am häufigsten in die sogenannte Teilzeitfalle. 80 Prozent aller Teilzeit-Arbeitsplätze sind demnach von Frauen besetzt. Nicht immer ist das freiwillig.

Die Zwischenergebnisse zeigen, dass das Anrecht tatsächlich positive Wirkung entfaltet für Frauen. Und zwar für ganz spezifische Gruppen, die an Teilzeit interessiert sind. Zum Einen sind das ältere Arbeitnehmerinnen, und was natürlich auf der Hand liegt, das sind die klassischen Arbeitszeitreduzierungen infolge der Geburt von Kindern. – Dr. Kai-Uwe Müller vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

Mehr Bürokratie für Unternehmen?

Jedoch gelten für den Anspruch auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung einige Bedingungen. Nur Unternehmen mit mindestens 46 Angestellten sind verpflichtet, die Brückenteilzeit überhaupt zu gewähren. Allerdings arbeiten knapp 15 von 37 Millionen deutschen Teilzeit-Arbeitnehmern in Betrieben mit höchstens 45 Angstellten. Grüne und Linke kritisieren deshalb: Sehr viele Beschäftigte sind von dem Rückkehranspruch von vornherein ausgeschlossen. Zudem bedeute das neue Gesetz zusätzlichen Aufwand für Arbeitgeber.

Welche Veränderungen sind ab dem Inkrafttreten der Brückenteilzeit zu erwarten? Darüber hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Dr. Kai-Uwe Müller gesprochen. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und dort zuständig für Sozialpolitik.

Redaktion: Irma Klundt