Bund und Länder möchten Unternehmensstrafrecht einführen

Mit einem neuen Strafrecht könnten ganze Unternehmen verurteilt werden

Wenn ein Unternehmen straffällig wird, werden Manager angeklagt – nicht aber das Unternehmen. Ein Unternehmensstrafrecht könnte das ändern. Hans Richter leitet eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität – und ist skeptisch.

In München geht der Prozess um Misswirtschaft bei der BayernLB in diesen Tagen in die entscheidende Runde. Ehemalige Vorstände sind angeklagt, der Bank Milliardenverluste zugefügt zu haben. Doch Prozessbeobachter rechnen damit, dass das Urteil sehr milde ausfallen wird, vielleicht werden die Angeklagten sogar freigesprochen.

Solche Prozesse gibt es immer wieder: Ehemalige Manager der HSH Nordbank wurden freigesprochen, der ehemalige Chef der WestLB ebenso, und auch ein ehemaliger Siemens-Vorstand ging straffrei aus der Anklage hervor.

Ganzes Unternehmen anklagen, statt nur Manager?

Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, findet diese Freisprüche ungerecht. Er möchte, dass ein Unternehmen im Gesamten verurteilt werden kann. Deswegen hat er einen Gesetzentwurf eingebracht, der auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einführen soll. Ein Unternehmensstrafrecht könnte in letzter Konsequenz ein Unternehmen sogar ganz vom Markt nehmen.

Der Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraftaten in Stuttgart, Hans Richter, ist von dem Gesetzentwurf nicht begeistert. Er hat uns erklärt, warum er glaubt, dass die schon vorhandenen Gesetzen ausreichen.

Aus meiner Sicht werden mit einem Unternehmensstrafrecht Verantwortlichkeiten vertuscht. Verantwortlich ist immer ein Mensch!Hans Richter