Bundestag beschließt große Pflegereform

„Ein Meilenstein für eine bessere Versorgung“

Innerhalb von wenigen Wochen hat der Bundestag drei Reformen von Gesundheitsminister Gröhe verabschiedet. Alle drei sollen die Pflegelandschaft in Deutschland verbessern. Die neuen Gesetze stellen vor allem Demenzkranke und pflegende Angehörige besser. Das neue „Pflegeergänzungsgesetz“ tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Was soll sich dann ändern?

detektor.fm sammelt für eine neue Vormittagssendung


Der große Wurf

Nach 20 Jahren wird die Pflegeversicherung vom Deutschen Bundestag auf eine neue Grundlage gestellt. Etliche Gesundheitsminister haben sich während der vergangenen elf Jahre an der Pflegereform die Zähne ausgebissen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe gelingt nun etwas, was viele seiner Vorgänger nicht geschafft haben.

Ein Meilenstein für eine bessere Versorgung! –  Gesundheitsminister Hermann Gröhe.

Informationen rund um das neue #Pflegestärkungsgesetz finden Sie unter: https://t.co/FgPZXPDxq9 pic.twitter.com/WoirsuNwOI

— BMG (@BMG_Bund) 13. November 2015

Mehr Hilfe für Pflegebedürftige

Künftig soll es nicht mehr drei sondern fünf Pflegestufen geben. An ihnen orientiert sich, wie hoch die Leistungen sind, die ein Pflegebedürftiger bekommt. Auch hunderttausende psychisch Kranke und Demenzpatienten haben sollen dann erstmals gleichberechtigt Anspruch auf Unterstützung haben. Darüber hinaus werden die Ansprüche von pflegenden Angehörige verbessert.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff nimmt jetzt auch andere Dimensionen von Pflegebedürftigkeit in den Blick. – Gesundheitsexperte Heinz Rothgang

Opposition zweifelt

Die Opposition und Sozialverbände zweifeln am künftigen Erfolg der Reform, denn ihnen geht das Gesetz nicht weit genug und sie fordern Nachbesserungen. Vor allem fordern sie im Pflegesektor mehr Personal.

Die beste #Pflegereform nützt nichts, wenn es an Pflegepersonal fehlt. Ein Kommentar https://t.co/dLzeAgZtkv — Der Tagesspiegel (@tagesspiegel) 13. November 2015

Über die Neuerungen in der Pflegereform hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller mit Heinz Rothgang gesprochen. Er ist Professor für Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung an der Universität Bremen.

Es ist ein großer Wurf. Es wurde heute ein Geburtsfehler der Pflegeversicherung beseitigt, ein Fehler der seit 20 Jahren mit sich herumgeschleppt wurde, nämlich der zu enge Pflegebedürftigkeitsbegriff der Leistungszugänge.Heinz Rothgang 

Redaktion: Carsten Jänicke