CDU tarnt Vorratsdatenspeicherung jetzt als “Mindestspeicherfrist”

Die Vorratsdatenspeicherung ist für CDU-Politiker eine wichtige Forderung. Doch der Begriff findet sich im Wahlprogramm der Partei nicht wieder. Das Prinzip wird heißt dort einfach „Mindestspeicherfrist“.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in den letzten Jahren von vielen Menschen, vor allem Netzaktivisten, sehr häufig und heftig kritisiert worden. Für die CDU bleibt das Thema dennoch ein wichtiger Punkt im Parteiprogramm.

Ein neues Etikett

Doch in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl sucht man den Begriff jetzt vergeblich. Stattdessen findet sich dort das Schlagwort „Mindestspeicherfrist„, womit aber offenbar das gleiche gemeint ist.

Manuel Höferlin 

Schon im Jahr 2010 haben der BKA-Präsident Jörg Zielke und der damilige Innenminister Thomas de Maizière vorgeschlagen, den Namen Vorratsdatenspeicherung durch „Mindestspeicherfrist“ zu ersetzen.

Alles beim Alten

Diesen Begriffswechsel hat die CDU im aktuellen Wahlprogramm nun umgesetzt. Spiegel Online hat deshalb vermutet, die CDU würde von der Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen.

Die Partei dementiert dies allerdings und betont, ihr Standpunkt habe sich nicht geändert. Seit jeher ist sich die CDU mit ihrem Koalitionspartner FDP uneinig über die Vorratsdatenspeicherung.

Mit Manuel Höferlin, dem netzpolitischen Sprecher der FDP, haben wir darüber gesprochen, was sich hinter der Änderung des Begriffs verbirgt.