Ermittlungen gegen „Correctiv“-Journalisten

Wegen Cum-Ex-Recherchen

Mit seinen investigativen Recherchen hat der „Correctiv“-Chefredakteur Oliver Schröm zur Enthüllung des „Cum-Ex“-Skandals beigetragen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Eine rechtliche Einordnung.

Hamburg ermittelt gegen Oliver Schröm

Ende Oktober hat ein Zusammenschluss von Medien und Journalisten einen 55-Milliarden-Steuerbetrug aufgedeckt. Allerdings könnte seine journalistische Arbeit in dieser „Cum-Ex“-Affäre Oliver Schröm jetzt zum Verhängnis werden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem Chefredakteur des Recherche-Netzwerks Correctiv vor, dass er einen Schweizer Banker angestiftet haben soll, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verraten.

Doch es ist das erste Mal, dass dieser Paragraf gegen einen Journalisten verwand wird. Laut dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes Frank Überall ist das unzulässig, da kein Konkurrenzverhältnis besteht.

Der Journalist kann schon überhaupt kein tauglicher Gehilfe sein zu dieser fremden Tat, weil die Pressefreiheit von schlechthin konstitutiver Bedeutung für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist. – Tobias Hermann, Rechtsanwalt

Bundestag will Journalisten schützen

Die Anklage gegen Oliver Schröm gesellt sich zu anderen Fällen, in denen sogenannte „Whistleblower“ strafrechtlich verfolgt werden. Deshalb arbeitet der Bundestag an einem Gesetzesentwurf, um diese Journalisten besser zu schützen. Wenn zum Wohle der Allgemeinheit investigative Arbeit Straftaten aufdeckt, sollen die Reporter nicht um ihre professionelle Existenz fürchten müssen.

Die Medien sind die vierte Gewalt im Staat und sollen den Mächtigen eben auf die Finger schauen. – Tobias Hermann

Allerdings gibt es am momentanen Entwurf des „Whistleblower-Gesetzes“ noch reichlich Kritik seitens der Medien. Es besteht die Angst, beschnitten statt geschützt zu werden.

Über die strafrechtliche Verfolgung Oliver Schröms und den Schutz der Pressefreiheit hat Tobias Hermann mit detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer gesprochen.

Ich bin sehr skeptisch, dass hierbei eine strafrechtliche Verurteilung herauskommt.Dr. Tobias Hermann 

Redaktion: Matthias Müller

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