Frag den Staat | Bundestagsverwaltung vs. „Die Partei“

Guter Rat ist teuer

Die Bundestagsverwaltung hat gegen die Satirepartei „Die Partei“ geklagt. Das allerdings hatte seinen Preis: Knapp 16.000 Euro hat die Verwaltung an eine externe Rechtsanwaltskanzlei bezahlt.

Hohe Anwaltskosten

Im September stand die Satirepartei Die Partei kurz vor dem finanziellen Ruin. Grund dafür war eine Strafzahlung, die die Bundestagsverwaltung gefordert hatte. Insgesamt ging es um 450.000 Euro. Jetzt ist herausgekommen: Die Verwaltung ließ sich den Rechtsstreit Einiges kosten. Knapp 16.000 Euro hat sie dafür an eine externe Anwaltskanzlei bezahlt. Das belegt eine Anfrage des Portals Frag den Staat.de. Interessant dabei ist, dass solche Aufträge meist ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden – und zwar an einen relativ kleinen Kreis von Kanzleien.

Man würde ja meinen, dass die Bundestagsverwaltung eigene Justiziare hat und eigene Leute, die sich mit Recht auskennen und man deswegen keine externen Anwälte für sowas engagieren muss. – Arne Semsrott, Frag den Staat

Die strittige Frage

Ausgelöst wurde die Klage dadurch, dass Die Partei Geld verkauft hatte. So bot sie einen Hunderteuroschein – inklusive zweier Postkarten – für 100 Euro an. Auf diese Weise konnte die Partei einen hohen Umsatz im Rechenschaftsbericht angeben. Vorteilhaft, denn die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den Staat ist auch vom Umsatz der jeweiligen Partei abhängig.

Die Bundestagsverwaltung wollte die Umsätze der Satirepartei jedoch nicht anerkennen. Auf die Idee ist Die Partei durch die AfD gekommen. Die hatte nämlich zuvor Gold verkauft, um so die staatliche Unterstützung zu erhöhen.

Wie der genaue Stand in dem Verfahren ist, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Arne Semsrott von der Plattform Frag den Staat gesprochen.

Die Kanzleien können sich einen Lenz machen mit dem ganzen Geld, das sie von den Bundesbehörden bekommen.Arne Semsrott 

Redaktion: Adrian Breda


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