GEZ-Reform – Ist die Haushaltsabgabe verfassungswidrig?

GEZ-Beiträge sind ein Reizthema. Ab dem 1. Januar 2013 wird für ARD und ZDF ein Beitrag pro Haushalt fällig – egal, ob oder welche Geräte dort stehen. Ein bayerischer Jurist klagt dagegen: Nach seiner Auffassung verstößt die neue Regelung gegen das Grundgesetz.

Ermano Geuer 

Am 1. Januar 2013 tritt eine neue Regelung für Rundfunkgebühren in Kraft. Für jeden Haushalt werden dann monatlich 17,98 Euro fällig, mit denen die öffentlich-rechtlichen Programme finanziert werden. Bislang mussten nur die zahlen, die auch ein Gerät zum Fernsehen oder Radiohören besitzen.

Der Jurist Ermano Geuer klagt gegen die Neuerungen. Seiner Meinung nach widerspricht die neue Gebührenordnung den Grundrechten des Bürger.

Wir sprechen mit Geuer über seine Argumente und welche Aspekte der neuen GEZ-Regelungen seiner Auffassung nach anfechtbar sind.

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler 

Geuer sieht also den Gleichheitsgrundsatz missachtet und hält die Datenschutzbestimmungen in der neuen Rundfunkbeitragsordnung für angreifbar . Außerdem erkennt er im zukünftigen System keinen Rundfunkbeitrag mehr – sondern eine Steuer.

Wie gerechtfertigt seine Kritik an der Gebührenordnung ist, analysiert Volker Boehme-Neßler. Er ist Medienrechtler an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin.