Großteil der Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen erfolgreich

Werden Hartz-IV-Empfänger durch Sanktionen motiviert?

Wer Hartz IV bekommt und sich nicht an die „Spielregeln“ hält, wird vom Jobcenter sanktioniert. Ilona Mirtsin von der Bundesagentur für Arbeit erklärt, welchen Grund diese Sanktionen aus Sicht der Behörde haben.

391 Euro – so hoch ist momentan der Regelbedarf bei Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich Hartz IV. Über sechs Millionen Menschen in Deutschland beziehen Hartz-IV-Gelder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Wer Arbeitslosengeld II erhält, muss sich an eine Reihe von Auflagen halten. Und wer sich nicht an diese Regeln hält, kann nach dem Gesetz vom Jobcenter sanktioniert werden. Im schlimmsten Fall kann das Geld um 100 Prozent gekürzt, das Arbeitslosengeld also für mehrere Monate komplett gestrichen werden.

Einige Betroffene legen Einspruch gegen diese Sanktionen ein. Auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hat das Bundesarbeitsministerium Zahlen zu den Beschwerden veröffentlicht: Im Jahr 2013 gingen 6367 Klagen gegen Sanktionen ein und 61 498 Widersprüche. Gemessen an der Gesamtzahl von etwa einer Million Strafen ist das zwar nur ein sehr geringer Anteil. Allerdings erscheint es für Beobachter bedenklich, dass 42 Prozent der Klagen und 36 Prozent der Widersprüche erfolgreich sind.

„Im Gegenzug müssen wir von Beziehern der Sozialleistungen erwarten, dass sie alles tun, um aus dem Sozialleistungsbezug herauszukommen.“Ilona Mirtsin