Stadtgespräch | Hungerstreik im Gefängnis Butzbach

Hungern für den Mindestlohn?

Im hessischen Butzbach sind die Insassen der Justizvollzugsanstalt in den Hungerstreik getreten. Und vor dem Gefängnis wird demonstriert. Was wollen die Demonstranten und Protestierenden erreichen?

Sie schweißen, hämmern und streichen – viele Insassen deutscher Gefängnisse arbeiten in der Haft. In zwölf Bundesländern besteht sogar eine Arbeitspflicht für die Gefangenen. Einige Häftlinge wehren sich aber gegen die Arbeitsverhältnisse in den Haftanstalten. Im hessischen Butzbach sind die Inhaftierten in den Hungerstreik getreten. Sie fordern den gesetzlichen Mindestlohn, Zugang zu Gewerkschaften sowie bessere Arbeitsbedingungen.

Hungerstreik in Butzbach

Auch vor dem Gefängnis wird demonstriert; dort haben sich am Samstag über 40 Demonstranten versammelt, um die Situation vor Ort anzuprangern. Der Bund der Strafvollzugsbeschäftigten hat die Forderungen der Inhaftierten abgewiesen. Sie bestreiten, dass die Gefangenen ausgebeutet werden.

Inhaftierte Beschäftigte werden sozial- und arbeitsrechtlich diskriminiert. Der Mindestlohn greift nicht hinter Gittern, es gibt keine Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, es gibt keinen Kündigungsschutz. Dass sich an diesen Punkten Protest regt, das ist nur allzu nachvollziehbar. – Oliver Rast, Gefangenen-Gewerkschaft

Arbeit in deutschen Gefängnissen

Manche sprechen von Arbeitszwang – andere von Resozialisierung. Offiziell soll die Arbeit im Gefängnis den Insassen ermöglichen, nach ihrer Haft schnell einen Arbeitsplatz zu finden und einen Teil der Haftkosten finanzieren.

Jedoch lassen sich hinter Gittern maximal 1,87 Euro pro Stunde verdienen – 8,50 Euro sind gesetzlicher Mindestlohn. Den Beschäftigten in Haft allerdings stehen keine Arbeitnehmerrechte zu. Das bedeutet: keine Rententenversicherung, kein Mindestlohn und keine Gewerkschaften.

Haftanstalten gelten als verlängerte Werkbank der regionalen Industrie. Damit wird ganz offensiv geworben, dass Unternehmen frei von Sozialabgaben in den Haftanstalten produzieren können. – Oliver Rast, Gefangenen-Gewerkschaft

Die Arbeitspflicht gilt in Deutschland in zwölf der 16 Bundesländer. Das Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg haben sie abgeschafft. Für den Justizvollzug sind seit der Föderalismusreform von 2006 nämlich die Länder selbst zuständigt.

Oliver Rast hat 2014 in der Justizvollzugsanstalt Tegel die sogenannte „Gefangenen-Gewerkschaft“ gegründet, die sich für die Rechte arbeitender Häftlinge einsetzt. Mit ihm hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller über die Situation in Butzbach und die Forderungen der Häftlinge gesprochen.

Die eigentliche Strafe ist der Freiheitsentzug. Es ist keine Doppelt- und Dreifachbestrafung vorgesehen.Oliver Rast 

Redaktion: Christian Eichler

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