Legida | Demonstrationsrechte für alle?

Legida muss stehen

Sie wollten wieder laufen und wurden gestoppt. Denn heute muss Legida stehen. Das Ordnungsamt hat den ankündigten zweiten Lauf über den Ring verboten. Die Gefahr für die Teilnehmer der Pro- und Contra-Seite sei zu groß. Wo liegen die Grenzen des Demonstrationsrechts?

Aus dem groß angekündigten zweiten Marsch über den Leipziger Ring, macht das Ordnungsamt kurzerhand eine Stehveranstaltung. Zwar darf das Bündniss auf dem Augustplatz demonstrieren, allerdings nicht durch die Innenstadt ziehen. Ein Einschnitt des allgemeinen Demonstrationsrechts?

Das Ordnungsamt begründet die Entscheidung damit, dass Leipzig nicht die Sicherheit aller Demonstranten garantieren kann. Zu kurzfristig habe Legida den Marsch auf Freitag verschoben. Zu wenig Polizisten sind nun im Einsatz. Doch ob Legida überhaupt die angemeldete Teilnehmerzal von 20.000 erreichen wird, ist fragwürdig. Bereits seit Tagen knallt es gewaltig beim Dresdner Vorbild.

Die Fassade bröckelt

Erst war es der Rücktritt von Mitinitiator Lutz Bachmann, nun auch noch der von Kathrin Oertel und mindestens drei weiteren Spitzenfunktionären, was an der pegidaschen Harmonie zweifeln ließ. Die islamfeindlichen Pegida-Bewegung scheint auseinanderzubrechen und sich neu zu formieren. Wohin sich Pegida und Ableger entwickeln werden, ist ungewiss. Eine neue Spitze fehlt bisher.

Trotz der internen Probleme gibt sich der Leipziger Ableger stark. Legida will heute mit gleich sechs angemeldete Demonstrationen und Mahnwachen aufmarschieren.

Demonstrationsfreiheit für alle?

Egal ob für oder gegen Pegida, Legida und andere Ableger: Kann das Ordnungsamt der islamfeindlichen Bewegung den Lauf über den Ring überhaupt verbieten? Prinzipiell darf in Deutschland jeder demonstrieren. Zumindest solange alles friedlich abläuft. Doch aus den friedlichen Demonstrationen sind zunehmend gewalttätige Tendenzen entstanden. Und vor allem Legida werden radikalere Ansichten und gewaltbereitere Anhänger zugesprochen. So kam es bei der letzten Demonstration nicht nur zu Tumulten zwischen den Demonstranten, sondern auch Übergriffen auf Journalisten.

Über das Recht auf Versammlungsfreiheit bei Demonstrationen hat detekor.fm-Moderatorin Maj Schweigler mit Hartmut Aden gesprochen. Der Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht ist Spezialist für Polizeirecht.

Die Polizei kann die Demonstrantenanzahl nicht beschränken. Es gibt die Versammlungsfreiheit. Alle dürfen demonstrieren, solange sie es friedlich tun.Hartmut Aden 

Redaktion: Marie-Kristin Landes

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