EU-Gerichtshof: Mehr Rechte für den biologischen Vater

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte spricht Vätern mehr Rechte zu. Bislang hatten biologische, aber nicht verheiratete Väter vor dem deutschen Gesetz keine Rechte. Jetzt müssen deutsche Gerichte das Interesse des Kindes sorgfältiger prüfen.

 

Ein Jahr nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Umbruch in der Sorgerechtssprechung einleitete, hat am Dienstag eine Urteilsverkündung erneut die Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt. Demnach kann ein biologischer Vater, der nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist, dennoch das Umgangsrecht einfordern. An das Urteil von Straßburg müssen sich auch die deutschen Gerichte halten, dennoch muss die deutsche Gesetzgebung noch angepasst werden. Nach wie vor bleibt aber die Prämisse: Das Wohl des Kindes wiegt am Schwersten.

Caroline Kistler vom Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht erklärt, was das Urteil für biologische Väter bedeutet.

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