Ein Jahr nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Umbruch in der Sorgerechtssprechung einleitete, hat am Dienstag eine Urteilsverkündung erneut die Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt. Demnach kann ein biologischer Vater, der nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist, dennoch das Umgangsrecht einfordern. An das Urteil von Straßburg müssen sich auch die deutschen Gerichte halten, dennoch muss die deutsche Gesetzgebung noch angepasst werden. Nach wie vor bleibt aber die Prämisse: Das Wohl des Kindes wiegt am Schwersten.
Caroline Kistler vom Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht erklärt, was das Urteil für biologische Väter bedeutet.
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