Testverfahren für homosexuelle Asylbewerber würdelos

Homosexualität ist keine Krankheit

In würdelosen Testverfahren versuchen manche homosexuellen Asylbewerber, ihre sexuelle Orientierung zu beweisen. Mit Beweisvideos, die sie in ihrem Heimatland in Lebensgefahr bringen könnten. Das geht zu weit, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Homosexuelle als Kriminelle

In mehr als 70 Ländern werden Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung vom Staat kriminalisiert. Vor allem im arabischen Raum drohen ihnen Haftstrafen, in einigen Ländern sogar die Todesstrafe. Darum bleiben ihnen oftmals nur zwei Möglichkeiten: ihre Sexualität versteckt auszuleben oder zu fliehen.

Aus Verzweiflung ins Asyl

Häufig fliehen homosexuelle Asylbewerber nach Europa. Auch in Deutschland steht ihnen Asyl zu – zumindest theoretisch. In der Praxis wird die Gefahrenlage oft nicht anerkannt. Denn der Antragsteller muss nachweisen, dass er aufgrund seiner Sexualität in Gefahr ist. Eine Situation, die viele zur Verzweiflung treibt und ihre Würde vergessen lässt. So wie kürzlich geschehen bei drei Flüchtlingen in den Niederlanden. Aus Angst, dass ihr Antrag abgelehnt wird, legten sie als Beweis für ihre Homosexualität ein eindeutiges Sex-Video vor.

Das geht zu weit

Weder derartiges Videomaterial noch „Schwulentests“ sollten Grundlage für eine gängige Bearbeitung von Asylanträgen sein. Darum hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Behörden dürfen die Angaben zwar prüfen, dürfen aber nicht nach dem Intimleben fragen. Auch dann nicht, wenn Asylbewerber scheinbar bereitwillig Rede und Antwort stehen, denn das verletze die Menschenwürde und soll nicht als Methode zu einem erfolgreichen Asylantrag dienen. Ein Drahtseilakt, über den Moderator Alexander Hertel mit dem stellvertretenden Geschäftsführer von Pro Asyl Bernd Mesovic, gesprochen hat.