Pressefreiheit für Wikipedia

„Alles kann, nichts muss“ scheint das Motto der Informationsplattform Wikipedia zu sein. Jeder kann sein Wissen dort kundtun. Und das steht jetzt offiziell unter dem Schutz der Pressefreiheit. Ein Zeichen für die Reformierung von digitalen Informationen?

Das Tübinger Landesgericht hat entschieden: die Wikipedia ist durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützt. Ein Professor hatte gegen das Online-Lexikon geklagt und wollte die Veröffentlichung von Informationen zu seiner Person verbieten lassen. Das Gericht hat die Pressefreiheit jedoch höher bewertet als sein Persönlichkeitsrecht.

Bedeutet das Urteil ein neues Kapitel für Informationen im Netz? Und was heißt das eigentlich für die Wikipedia?

Björn Bendig ist der Kopf hinter dem Watchblog pressefreiheit-in-deutschland.de und beobachtet die Pressefreiheit hierzulande schon seit einigen Jahren.

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Redaktion