Das Tübinger Landesgericht hat entschieden: die Wikipedia ist durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützt. Ein Professor hatte gegen das Online-Lexikon geklagt und wollte die Veröffentlichung von Informationen zu seiner Person verbieten lassen. Das Gericht hat die Pressefreiheit jedoch höher bewertet als sein Persönlichkeitsrecht.
Bedeutet das Urteil ein neues Kapitel für Informationen im Netz? Und was heißt das eigentlich für die Wikipedia?
Björn Bendig ist der Kopf hinter dem Watchblog pressefreiheit-in-deutschland.de und beobachtet die Pressefreiheit hierzulande schon seit einigen Jahren.
Hören Sie hier das Interview: