Stuttgart21 | Wasserwerfer-Einsatz ist rechtswidrig

Worte statt Wasserwerfer

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden: Der Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beim Protest gegen Stuttgart21 im September 2010 war rechtswidrig. Mit welchen Strategien hätte man die Situation deeskalieren können? Ein Polizeiausbilder im Gespräch.

detektor.fm sammelt für eine neue Vormittagssendung


Stuttgart21 – Die Folgen

Der Protest gegen Stuttgart21 hat zwei Dinge hervorgebracht: den Begriff des Wutbürgers und eine erneute Diskussion über Verhältnismäßigkeit und (De-)Eskalation bei Polizeieinsätzen.

Brokdorf-Beschluss und Kennzeichnungspflicht

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon 1985 nach einem Demoverbot am Kernkraftwerk Brokdorf bestimmt, dass auch unangemeldete Versammlungen nicht automatisch aufgelöst werden dürfen.

Ereignisse wie die bei Stuttgart 21 haben zur Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten geführt.

Wenn das Gewaltmonopol des Staates nur dann sichergestellt werden kann, wenn die Beamten sich sicher genug wähnen, dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, dann stimmt etwas nicht im Staat. – Prof. Rafael Behr, Akademie der Polizei

Im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser zieht Polizeiausbilder Prof. Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei in Hamburg, eine direkte Verbindung: von überzogenen Hilfsmitteln bei Polizeieinsätzen zu verspieltem Vertrauen in die Polizei als Ganzes. Zu einem Feindbild, das nicht nur viele Linke nähren, sei es dann nicht mehr weit.

Zum Feindbild wird man nicht geboren.findet Prof. Rafael Behr,