Die Schufa bleibt undurchsichtig

Das “Scoring” der Schufa weiterhin zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das „Scoring“ der Schufa bleibt weiterhin undurchsichtig. Die Auskunftei muss Verbrauchern auch in Zukunft nicht offen legen, wie sie deren Kreditwürdigkeit berechnet.

Wir empfinden das hier als Verbraucherschützer sehr unfair. Der Verbraucher weiß ja nicht, ob es gut ist, wenn er mehrere Kreditkarten hat oder nicht.Sven Tintemann 

Egal, ob man ein Konto eröffnet, einen Handyvertrag abschließt oder den neuen Flachbildfernseher per Ratenzahlung kauft: fast immer wird die eigene Zahlungsfähigkeit überprüft. Aber auf welcher Grundlage eigentlich?

Bislang gelten die Verfahren hierfür, sogenannte „Scorings“, als Betriebsgeheimnisse der Schufa und ähnlicher Organisationen. Doch das sollte sich ändern: eine Frau hatte geklagt, da sie ihre mangelhafte Bonität nicht nachvollziehen konnte – und forderte eine genaue Offenlegung der Bewertung.

Heute hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Transparenz der Schufa-Berechnungen entschieden. Das Recht auf Geheimhaltung von internen Informationen eines Unternehmens wiegt schwerer als die Auskunftspflicht nach Bundesdatenschutzgesetz. Verbraucher- und Datenschützer sind enttäuscht.

Über das „Scoring“ und die Aussagekraft der Schufa haben wir mit Sven Tintemann gesprochen. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das Scoring der Schufa bleibt weiterhin intransparenthttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2014/01/Die_Schufa_vor_dem_BGH_web.mp3

Redaktion