Egal, ob man ein Konto eröffnet, einen Handyvertrag abschließt oder den neuen Flachbildfernseher per Ratenzahlung kauft: fast immer wird die eigene Zahlungsfähigkeit überprüft. Aber auf welcher Grundlage eigentlich?
Bislang gelten die Verfahren hierfür, sogenannte „Scorings“, als Betriebsgeheimnisse der Schufa und ähnlicher Organisationen. Doch das sollte sich ändern: eine Frau hatte geklagt, da sie ihre mangelhafte Bonität nicht nachvollziehen konnte – und forderte eine genaue Offenlegung der Bewertung.
Heute hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Transparenz der Schufa-Berechnungen entschieden. Das Recht auf Geheimhaltung von internen Informationen eines Unternehmens wiegt schwerer als die Auskunftspflicht nach Bundesdatenschutzgesetz. Verbraucher- und Datenschützer sind enttäuscht.
Über das „Scoring“ und die Aussagekraft der Schufa haben wir mit Sven Tintemann gesprochen. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.