Was wichtig wird | Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch

„Eingriff in die Informationsfreiheit von Frauen“

Weil auf ihrer Webseite das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ steht, ist die hessische Ärztin Kristina Hänel angeklagt worden. In Deutschland gelten laut Dina Riese von der taz noch immer veraltete Abtreibungsgesetze.

Schwangerschaftsabbruch als Tabu

Laut dem Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches ist das Werben für einen Schwangerschaftsabbruch verboten. Jetzt ist dieses Gesetz dazu benutzt worden, um die hessische Ärztin Kristina Hänel anzuklagen. Am 24. November muss sie sich vor Gericht verantworten. Viele Ärzte und Ärztinnen solidarisieren sich nun mit Hänel.

Abtreibung okay, Aufklärung nicht

Ärzte dürfen demnach auf ihren eigenen Webseiten nicht über Schwangerschaftsabbruch reden, wenn sie ihn selbst auch anbieten. Das wiederum kann zur Folge haben, dass Frauen die sich über das Thema Schwangerschaftsabbruch informieren wollen, vor allem auf Seiten von Abtreibungsgegnern landen. Einige hoffen, dass die nun öffentlich angestoßene Debatte dabei helfen kann, die bestehenden Gesetze zu erneuern und dem gesellschaftlichen Alltag anzupassen.

Jamaika-Sondierungen geplatzt

Nach den geplatzen Sondierungsgesprächen gibt es zwei grundlegende Optionen: Minderheitenregierung oder Neuwahlen. In dieser für Deutschland ungewohnten Situation kommt nun Bundespräsident Steinmeier eine bedeutende Rolle zu. Denn er führt Gespräche mit den Vorsitzenden aller Parteien und versucht, doch noch eine Regierungskoalition zu finden und Neuwahlen zu verhindern.

Die Abtreibungsgesetzgebung die wir haben, ist ein Kompromiss aus dem Jahr 1995: Verboten, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.Dinah Riese 

Dinah Riese von der taz hat mit detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber über Steinmeiers neue Rolle und die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch gesprochen.


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