Was wichtig wird | Urheberrechtsreform

EU-Abstimmung nicht vorgezogen

Der Termin für das EU-Votum über das Urheberrecht bleibt bei Ende März. Das hat EVP-Chef Manfred Weber bestätigt. Damit hat er auch Berichten widersprochen, die vermuteten, dass die Abstimmung vorgezogen werden soll, um Protesten zuvorzukommen.

Die finale Abstimmung im EU-Parlament über die Urheberrechtsreform war eigentlich für Ende März geplant. Gestern hatten allerdings EU-Abgeordnete Dokumente hochgeladen, die darauf hinwiesen, dass die Europäische Volkspartei (EVP) die Abstimmung vorziehen will.

Achtung! @ManfredWeber will die Abstimmung über #Artikel13 & die Urheberrechtsreform auf nächste Woche vorverlegen, um den #SaveYourInternet-Protesten zuvorzukommen! Wir brauchen einen öffentlichen Aufschrei, um das zu stoppen. Für die EU-Fraktion der SPD entscheidet @UdoBullmann pic.twitter.com/ZDyRvzfeHj

— Julia Reda (@Senficon) 4. März 2019

EVP-Chef Manfred Weber aber widerspricht dem. Es bleibt bei dem anfangs angesetzten Termin. Das könnte aber auch daran liegen, dass es einfach nicht möglich ist, die Abstimmung vorzuziehen. Die entsprechenden Texte müssten noch übersetzt werden, erklärt taz-Redakteur Peter Weißenburger. Dadurch haben Gegner nun nochmal Zeit Kampagne zu machen oder auch Abgeordnete zu überzeugen.

Bundesweite Proteste

Gegner der Reform protestieren seit Wochen gegen die EU-Regelung. Am Dienstagabend sind vor den CDU-Geschäftsstellen tausende Menschen zusammengekommen. Und für den 23. März sind Großdemos geplant. Denn die Debatte rund um die Urheberechtsreform ist von Anfang an aufgeheizt.

Das liegt meiner Meinung nach daran, dass hier zwei Ideen vom Internet aufeinanderprallen. Zum Einen das Internet als Markt, der reguliert werden muss. Zum Anderen vom Internet als Freiraum. – Peter Weißenburger, taz

Reform: ja oder nein?

Im Februar hatte sich die EU auf einen Kompromiss für die Urheberrechtsreform geeinigt. Mit der Reform soll das Urheberrecht im europäischen Binnenmarkt an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Kritik daran hängt sich hauptsächlich an Artikel 13 dieser Reform auf. Dieser regelt, dass Schöpfer von Inhalten von den Portalen, auf denen ihre Inhalte zur Verfügung gestellt werden, angemessen honoriert werden.

Über die Debatte der Woche spricht detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt mit Peter Weißenburger von der taz.


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