Wer nicht fragt, bleibt dumm | Verteidigungsministerium und die Mundlos-Akten

Wenn Soldaten zu Terroristen werden

Das Verteidigungsministerium hält die Akten zum NSU-Täter Uwe Mundlos geheim. Nun hat es den Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen verloren, weil das Informationsfreiheitsgesetz zur Transparenz verpflichtet ist. Aber weshalb sind die Mundlos-Akten so wichtig und ist dieses Urteil auch endgültig?

Eine erfolgreiche Klage der Zeitung Die Welt zu den Mundlos-Akten sorgt für neue Schlagzeilen im NSU-Prozess. Die Journalisten der Zeitung hatten beim Verteidigungsministerium die Akte von Uwe Mundlos angefragt, doch die Beamten haben die Freigabe verweigert.

Seit 2013 läuft der Prozess gegen Beate Zschäpe, bisher nur mit mäßigem Erfolg und vielen Skandalen. So hat etwa die Bundesanwaltschaft befohlen, Akten des rechtsextremen Jan Werner zu vernichten, der die Taten offenbar mitorganisiert hatte. Später räumte die Bundesanwaltschaft ein, aus Versehen gehandelt zu haben, aber es gibt nach wie vor viel Kritik. Schließlich waren die Akten offensichtlich wichtiges Beweismaterial.

Was verbergen die Mundlos-Akten?

Die Mundlos-Akten aus dem Verteidigungsministerium sind deshalb besonders brisant, weil bekannt geworden ist, dass er früher Bundeswehrsoldat war. Schon während seiner Zeit als Soldat wurde er straffällig, erhielt dafür aber keine Degradierung. Im Gegenteil, er wurde mehrmals befördert und bekam 1995 ein Abschiedszeugnis, in dem man ihm „gute Leistungen“ bescheinigte.

Da er sich kurz danach der Terrorzelle angeschlossen hat, wird von Beobachtern angenommen, dass er sich bereits während seines Militärdienstes radikalisiert hat. Warum damals nicht sofort reagiert worden ist, ist bis heute unklar. Sollte doch die Aufklärung im Interesse des Verteidigungsministeriums liegen. Zumal die Vorwürfe Rechtsextremismus zu bagatellisieren durch den Fall „Franco A.“ wieder aktuell sind.

Spiel auf Zeit?

Der Anwalt Christoph Partsch, der Die Welt im Prozess gegen das Verteidigungsministerium vertreten hat, bezeichnet das Ergebnis als einen „Erfolg für die Pressefreiheit“. Doch noch kann das Ministerium beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen und eine endgültige Veröffentlichung weiter verzögern. Für viele Beobachter ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass das Bundesverwaltungsgericht zu einem anderen Ergebnis kommen wird.

Was das Verteidigungsministerium dazu bewegt haben könnte, die Mundlos-Akten zurückzuhalten und warum der Prozess sich so lange hingezogen hat, hat Arne Semsrott von Frag den Staat detektor.fm-Moderator Christian Eichler erklärt.

Der MAD wusste schon früher von der Nazi-Vergangenheit von Mundlos. Allerdings wurde da nicht dazwischen gegrätscht, sondern versucht, ihn zum V-Mann zu machen.Arne Semsrott 

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