Zurück zum Thema | Notstand

Wie viel Macht hat die Kanzlerin?

Zum ersten Mal seit 2018 war Bundeskanzlerin Angela Merkel wieder in der Talkshow von Anne Will zu Gast. Sie hat den Auftritt nicht nur genutzt, um ihren Kurs zu rechtfertigen, sondern erhöhte auch den Druck auf die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten.

In den Bund-Länder-Konferenzen tagen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder miteindander. Sie beschließen Maßnahmen und das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.

Da all diese Maßnahmen Beschlüsse sind und keine Gesetze, sind die Länder nicht gezwungen, den gemeinsam entwickelten Ideen zu folgen. Oft seien die Vorstellungen sehr unterschiedlich, sagte Kanzlerin Merkel am Sonntag im Gespräch mit Anne Will.

Setzt sich Merkel über die Länder hinweg?

Am Morgen nach dem Interview deuteten zahlreiche Kommentare auf Twitter darauf hin, dass viele Zuschauerinnen und Zuschauer den Eindruck hatten, Merkel drohe den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, Maßnahmen notfalls über den Bund durchzusetzen. Auch über die Länder hinweg, wenn diese sich nicht an Absprachen halten. Nicht zuletzt Anne Will selbst teilte diese Einschätzung auf Twitter.

Die Bundeskanzlerin hatte während der Sendung unter anderem das Saarland kritisiert, das die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus nach den Osterfeiertagen deutlich lockern will. Merkel kritisierte zudem den CDU-Vorsitzenden Armin Laschet: Sie sagte, er ignoriere gemeinsam getroffene Beschlüsse, er sei aber nicht der einzige.

Drei Wege: Notstand, Infektionsschutzgesetz und Einzelanweisungen

Um bundesweit einen einheitlichen Kurs zu fahren – und zwar unabhängig von der Zustimmung der Länder – verfügt die Kanzlerin über verschiedene Mittel: Sie könnte zum einen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Notstand ausrufen. Sie könnte zum anderen das Infektionsschutzgesetz überarbeiten lassen, es könnte einen bundesweiten Lockdown geben. Eine weitere Option wären Einzelanweisungen an bestimmte Bundesländer, wenn der Bundesrat zustimmt.

Das, was die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten in ihren Treffen vereinbaren, sind politische Vereinbarungen. Diese setzen die Länder dann erst in rechtliche Wirkung. Von daher können sie noch nicht mit dem Bundeszwang arbeiten, weil der nur zulässig ist, wenn die Länder gegen Rechtspflichten verstoßen.

Joachim Wieland, Rechtswissenschaftler

Wie wahrscheinlich das ist und welche rechtliche Grundlage besteht, fragt detektor.fm-Moderator Til Schäbitz Joachim Wieland. Er ist Rechtswissenschaftler mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht.

Redaktion

Moderation