Fahrgastrechte im Fernbus

Welche Rechte haben Passagiere?

14 Stunden von Mönchengladbach nach Berlin. Weil der Fahrer das falsche Fahrzeug nimmt, wird eine Fernbusfahrt zur Odyssee. Ein Extremfall – doch Verspätung ist im Fernbus-Verkehr genauso alltäglich wie beim Fliegen und Bahnfahren. Dennoch haben Passagiere weniger Rechte.

Falscher Bus

Erst vor Kurzem hat das Fernbus-Unternehmen Flixbus Schlagzeilen mit der Übernahme von ADAC Postbus gemacht und jetzt das: Eine Busfahrt von Mönchengladbach nach Berlin am vergangenen Sonntag hat für 40 Fahrgäste fast 14 Stunden gedauert! Grund war nicht etwa Stau oder extremes Wetter: Mehrere hundert Kilometer nach Abfahrt bemerkt der Fahrer erst, dass er mit dem falschen Fahrzeug fährt. Kurz vor Hannover wendet er dann endlich und macht sich auf den Weg zurück nach Nordrhein-Westfalen, um dort den Bus zu tauschen. Für die Passagiere bedeutete der Schlenker zurück rund sechseinhalb Stunden mehr Fahrzeit.

Fernbus: Fahrgastrechte noch ausbaufähig

Flixbus hat den Fahrgästen die Rückerstattung des Fahrpreises sowie einen Gutschein für eine europaweite Fahrt versprochen allerdings aus Kulanzgründen. Eine Entschädigungspflicht besteht für Fernbusunternehmen in Fällen wie diesen nämlich nicht. Zwar gelten ähnlich wie beim Fliegen oder Bahnfahren auch hier die Fahrgastrechte im Fernverkehr. Doch gezahlt werden muss nur, wenn sich die Abfahrtszeit im Fernbus verzögert – nicht der Zeitpunkt der Ankunft.

Und auch dort zieht die entsprechende EU-Verordnung klare Grenzen: Erst ab einer Verspätung der Abfahrt von 90 Minuten können Gäste auf Entschädigung hoffen. Bis zu 50 Prozent des Fahrpreises können Fernbuspassagiere dann zurückfordern. Bei der Verlängerung der Reisezeit als solcher – zum Beispiel durch einen „falschen“ Busfahrer – gibt es keine Rückzahlungspflicht.

Richtig Geld bekommt man erst, wenn sich die Abfahrt mit dem Fernbus um zwei Stunden verspätet. – Kay Rodegra, Rechtsanwalt

Während Busreisende im Fernverkehr relativ wenig Rechte haben, sieht die EU vor allem für Flugzeugpassagiere deutlich großzügigere Regelungen vor. Für einen verspäteten Flug etwa bestehen neben Ausgleichszahlungen je nach Streckenlänge Ansprüche auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro.

Unterschiede für Flug-, Bahn- und Busreisende

Auch die Deutsche Bahn ist in puncto Fahrgastrechte besser aufgestellt als Fernbusunternehmen. Egal ob Abfahrt oder Ankunft: Bei größeren Verspätungen haben Reisende das Recht auf Entschädigungszahlungen. Ganz gleich, ob es sich bei den Ursachen für die Verspätung um schlechtes Wetter oder einen Lokführerstreik handelt.

Ob es zukünftig bessere Rechte für Fernbusreisende gibt, liegt in den Händen der EU.

Welche Ansprüche Fernbusreisende haben und wie sich diese von Rechten der Kunden von Bahn- und Fluggesellschaften unterscheiden, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit dem Rechtsanwalt Kay Rodegra gesprochen.

Man sollte die EU-Verordnungen angleichen und die Busreisenden besserstellen.Kay Rodegra 

Redaktion: Friederike Rohmann