Selbstbestimmter Sonntag: Mehr verkaufsoffene Sonntage?

„Ein Aufschrei der Beschäftigten“

Als Antwort auf den den boomenden Online-Handel wollen einzelne Warenhäuser und Einzelhändler öfter auch am Sonntag ihre Türen öffnen. Mitarbeiter und Gewerkschafter protestieren – und bekommen von der Justiz bisweilen Recht. Ein Anruf bei ver.di:

„Selbstbestimmter Sonntag“ – für wen?

Jeden Tag shoppen gehen. Immer und überall – selbst am Sonntag. Möglich ist das inzwischen natürlich ohne Probleme. Eine große Zahl an Onlinehändlern erlaubt es Konsumenten, ihren Wünschen jeden Tag freien Lauf zu lassen. Selbst dann, wenn die Läden eigentlich geschlossen haben.

In den letzten Jahren klagen Warenhäuser, Einkaufszentren und Einzelhändler deshalb immer mehr über einen unfairen Wettbewerb. Die jederzeit verfügbaren Onlineshops würden den stationären Händlern das Geschäft unmöglich machen. Daher fordert die Initiative „Selbstbestimmter Sonntag“ nun ein Ende der „Diskriminierung des innerstädtischen Handels“. Um das zu erreichen sollen Einzelhändler ihre Geschäfte öfter auch am Sonntag öffnen dürfen. Bislang ist das nur an wenigen Ausnahmetagen erlaubt.

Cuno Hägele von der ver.di will das auch so belassen:

Wer meint, den Online-Handel mittels Sonderöffnung bekämpfen zu können, der irrt.

Gerichte bis jetzt dagegen

Ob und wie oft die Läden ihre Türen am Sonntag öffnen dürfen, entscheiden bislang die Länder. In den meisten Bundesländern darf es höchstens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr geben. Vor allem in der Vorweihnachtszeit öffnen die Läden dann gerne einmal sieben Tage die Woche. Es gibt aber auch Ausnahmen: In Berlin sind so zum Beispiele bis zu zehn geöffnete Sonntage im Jahr erlaubt. Eine solche Regelung würde den Arbeitgebern auch bundesweit gefallen. Sie nenne das dann „selbstbestimmter Sonntag“. Die Frage ist nur: Für wen?

Es kommt häufiger vor, dass Kommunen ihren Geschäften die Öffnung am Ruhetag erlauben. Dagegen kann allerdings geklagt werden und am Ende entscheidet die Justiz. Die obersten Gerichtshöfe urteilten bisweilen immer wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuletzt erklärte das Bundesverwaltungsgericht zum Beispiel die Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag für unwirksam.

Auch Gewerkschaftler protestieren

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in den vergangenen Jahren einige Verfahren gegen kommunale Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntag geführt. Zumeist erfolgreich. Und das völlig zu Recht, findet Cuno Hägeler, Geschäftsführer der ver.di in Stuttgart. Im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes erklärt er, warum.

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