Ist das gerecht? | Influencer: Was ist Werbung?

Immer auch Marke

Sie machen vor der Kamera Sport, bewerben Produkte oder zeigen ihre neuen Outfits – zwei neue Gerichtsurteile zeigen den Weg auf, wie solche Posts in Zukunft zu bewerten sind. Ist das gerecht?

Instagram ist schon lange nicht mehr nur Lifestyle und Freizeit. Kaum ein anderes soziales Netzwerk wird so intensiv für Markenwerbung genutzt wie Instagram. Influencer und Influencerinnen posten ihre neue (gesponserte) Sportkleidung oder empfehlen Beauty-Produkte, zeigen sich mit ihren Kindern und verdienen so Geld.

Ist das schon Werbung?

Die Firmen profitieren, erreichen die Influencer und Influencerinnen doch viel gezielter und vor allem auch natürlicher neue Kundenkreise als es der klassische TV-Spot heute noch bei jungen Leuten tut. Und die Instagrammer profitieren auch, können sie doch pro Post je nach Reichweite mehrere tausend Euro verdienen. Bedingung ist allerdings: Die Werbeposts müssen als solche erkennbar sein.

Wie weitreichend diese Pflicht ist, zeigen zwei neue Urteile. Am Oberlandesgericht Braunschweig wurde eine Influencerin verpflichtet, ihre Beiträge als Werbung zu kennzeichnen – obwohl sie keine Gegenleistung für das Verlinken von Marken erhalten hat.

Durch das Einstellen der Bilder und die Verknüpfung mit den Namen und Accounts der Hersteller handele die Influencerin zu kommerziellen Zwecken.

aus der Pressemitteilung des OLG Braunschweig

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Und am Landgericht Koblenz wurde eine Influencerin verurteilt, weil sie mehrfach Fotos von ihrem Friseurbesuchen gepostet hatte, ohne die Beiträge entsprechend als Werbung zu kennzeichnen.

Influencer als Marke

Die Richtung ist damit klar: Influencer und Influencerinnen können auf ihren Accounts im Grunde nicht mehr privat posten. Denn selbst, wenn keine Verträge oder Absprachen hinter den Fotos stecken, so zielen sie doch zumindest darauf ab, in Zukunft lukrative Angebote zu bekommen – so jedenfalls die Gerichte.

Aber ist das gerecht? Darüber und über die praktischen Folgen für Social-Media-Marketing sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer.

Redaktion