Instagram ist schon lange nicht mehr nur Lifestyle und Freizeit. Kaum ein anderes soziales Netzwerk wird so intensiv für Markenwerbung genutzt wie Instagram. Influencer und Influencerinnen posten ihre neue (gesponserte) Sportkleidung oder empfehlen Beauty-Produkte, zeigen sich mit ihren Kindern und verdienen so Geld.
Ist das schon Werbung?
Die Firmen profitieren, erreichen die Influencer und Influencerinnen doch viel gezielter und vor allem auch natürlicher neue Kundenkreise als es der klassische TV-Spot heute noch bei jungen Leuten tut. Und die Instagrammer profitieren auch, können sie doch pro Post je nach Reichweite mehrere tausend Euro verdienen. Bedingung ist allerdings: Die Werbeposts müssen als solche erkennbar sein.
Wie weitreichend diese Pflicht ist, zeigen zwei neue Urteile. Am Oberlandesgericht Braunschweig wurde eine Influencerin verpflichtet, ihre Beiträge als Werbung zu kennzeichnen – obwohl sie keine Gegenleistung für das Verlinken von Marken erhalten hat.
Und am Landgericht Koblenz wurde eine Influencerin verurteilt, weil sie mehrfach Fotos von ihrem Friseurbesuchen gepostet hatte, ohne die Beiträge entsprechend als Werbung zu kennzeichnen.
Influencer als Marke
Die Richtung ist damit klar: Influencer und Influencerinnen können auf ihren Accounts im Grunde nicht mehr privat posten. Denn selbst, wenn keine Verträge oder Absprachen hinter den Fotos stecken, so zielen sie doch zumindest darauf ab, in Zukunft lukrative Angebote zu bekommen – so jedenfalls die Gerichte.
Aber ist das gerecht? Darüber und über die praktischen Folgen für Social-Media-Marketing sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer.