Menschenrechte in Unternehmen

Noch viel zu tun

Die 20 größten deutschen Konzerne belegen nicht ausreichend, wie sie mit Menschenrechtsverletzungen umgehen. Damit verfehlen die Konzerne die Vorgaben des UN-Menschenrechtsrats. Im kommenden Jahr entscheidet die Bundesregierung über ein mögliches Gesetz, das Menschenrechte schützen soll.

Große Konzerne verfehlen Menschenrechtsvorgaben

Egal, ob Post-, Energie- oder Technologiekonzern, Autozulieferer oder Bank, bei einem Aspekt lassen sich die 20 größten deutschen Konzerne über einen Kamm scheren. Keiner von ihnen erfüllt die UN-Mindeststandards zur Achtung der Menschenrechte vollständig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Business and Human Rights Centers aus London und der ZHAW School of Management and Law aus der Schweiz.

Am schlechtesten schneiden die untersuchten Unternehmen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ab. Denn mit Siemens und Daimler belegen nur zwei der 20 Konzerne ausreichend, wie sie mit Verletzungen der Menschenrechte umgehen.

Ohne sorgfältige Prävention hat ein Unternehmen größere Risiken, Menschenrechte bewusst oder unbewusst zu verletzen. Das Augenmerk sollte auf der Lieferkette von Unternehmen liegen. – Herbert Winistörfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Staat oder Wirtschaft?

Laut UN-Leitprinzipien ist der Staat für die Wahrung von Menschenrechten verantwortlich. Trotzdem gilt für die Wirtschaft eine sogenannte Sorgfaltspflicht. Zu dieser Pflicht gehören etwa Beschwerdemechanismen für Betroffene, die Risikoermittlung und entsprechende Entschädigungen.

Darauf aufbauend hat die Bundesregierung vor vier Jahren einen Aktionsplan beschlossen. Bis 2020 soll die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Standards in ihre Unternehmensstrukturen einbetten. Auf Basis einer eigenen Befragung will die Bundesregierung im kommenden Jahr entscheiden, ob die derzeitige Selbstverpflichtung ausreicht oder gesetzliche Vorgaben notwendig sind. Bereits im Frühjahr hat Entwicklungsminister Gerd Müller den Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorgelegt, das Menschenrechtsorganisationen seit Jahren fordern.

Die aktuellen Studienergebnisse greifen in dieser Abwägung nun voraus. Ob die Ergebnisse auf die gesamte Wirtschaft übertragbar sind, erklärt der Hauptautor der Studie, Herbert Winistörfer, im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle.

Es fehlt insbesondere die Wiedergutmachung als präventive Maßnahme. Die Entschädigung als vorausschauende Selbstverpflichtung kommt praktisch bei keinem der Unternehmen vor.Herbert Winistörfer 

Redaktion: Nadja Häse


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