Neues Rechtsgutachten von Greenpeace zur Schweinehaltung

Arme Sauen! Gesetzesänderung in Sicht?

Greenpeace prangert die Nutztierhaltung an. Nichts Neues, könnte man meinen. Diesmal allerdings besteht juristisch gesehen tatsächlich eine Chance, etwas zu ändern. Denn ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis: Die Schweinehaltung in Deutschland verstößt oftmals gegen das Tierschutzgesetz.

Ober sticht Unter: Gesetz vs. Verordnung

Das Tierschutzgesetz ist klar in seinen Aussagen: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen […].“

Wie das im Einzelfall verstanden wird, das bleibt Ansichtssache. Die offizielle Auslegung hingegen ist bereits formuliert. Und zwar in den Verordnungen des Bundes. Sie liefern genaue Quadratmeterangaben und Mindestanforderungen, auch an die Schweinehaltung.

Eine Frage der Wirtschaftlichkeit

Die deutsche Schweinehaltung ist das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie. – Deutscher Bauernverband

So äußert sich der Bauernverband in einer Stellungnahme zu dem Rechtsgutachten von Greenpeace. Doch bei der Abwägung aller Parameter fallen immer auch die Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit mit den Preisen des internationalen Marktes ins Gewicht.

Wer schon einmal in einem Schweinemastbetrieb unterwegs war, der weiß: artgerecht ist das nicht. Legal aber schon. Zumindest bis jetzt, denn der Widerspruch zwischen beiden Rechtsgrundlagen – dem Tierschutzgesetz und der Verordnung über die Haltung – kann zum Aufhänger einer Klage werden.

Schweinehaltung auf dem Prüfstand?

Die gleiche Argumentation hat schon einmal funktioniert. Damals klagte Nordrhein-Westfalen gegen die Käfighaltung bei Legehennen. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Land Recht und erklärte die Haltung für tierschutzwidrig.

Das Tierschutzgesetz steht über den Verordnungen. Verordnungen sind nichtig, wenn sie gegen das höherrangige Tierschutzgesetz verstoßen. – Dr. Christoph Maisack

Bis jetzt geht das aktuelle Rechtsgutachten lediglich an das Landwirtschaftsministerium. Wenn das keine Konsequenzen daraus zieht, hofft Greenpeace, eines der Länder zu einer „Normenkontrollklage“ zu bewegen. Diese greift genau die Argumentation einer Diskrepanz zwischen zwei Gesetzen auf. Klagen können hier nämlich nur Bundesregierung, Bundestag sowie die Landesregierungen.

Die Nachfrage bestimmt das Angebot

Fraglich bleibt, wie die Alternative aussieht, falls die jetzigen Verordnungen tatsächlich abgeschafft werden würden. Die Massenproduktion von Schweinefleisch ist ein großer Teil der deutschen Wirtschaft. Will man, dass Nutztiere ein besseres Leben haben, wird der Verbraucher um höhere Preise wohl nicht herumkommen.

Über das neue Gutachten von Greenpeace hat sich detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit dem Juristen Dr. Christoph Maisack unterhalten, der sich seit Jahrzehnten mit Tierschutz befasst.

Das Gutachten listet eine Fülle von Grundbedürfnissen auf, die in der Mastschweinehaltung, so wie sie der Tierschutznutztierhaltungsverordnung entspricht, unterdrückt sind.Dr. Christoph Maisack 

Redaktion: Bernadette Huber

Moderation