Neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Eine Alternative zum Gerichtsprozess?

Durch ein neues Gesetz sollen Streitfragen zwischen Verbrauchern und Unternehmen ohne Richter geklärt werden. Das „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ (kurz VSBG) tritt heute in Kraft und soll Gerichte entlasten. Was ändert sich für uns Verbraucher?

Was steht im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz?

Streits zwischen Verbrauchern und Unternehmen sollen ab heute leichter geregelt werden. Bereits im Dezember 2015 hat der Bundesrat dafür eine Fassung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) verabschiedet.

Das Gesetz soll eine außergerichtliche Lösung von Verbraucherfragen ermöglichen. Dabei betrifft das Gesetz in erster Linie Einrichtungen, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermitteln.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz möchte die außergerichtliche Streitbeilegung fördern, dass nicht jeder Streit mehr bei Gericht entschieden wird, sondern außergerichtlich beigelegt wird. Das steht in einer Reihe mit dem Mediationsgesetz, das 2012 erlassen wurde. – Sascha Weigel, Leiter von INKOVEMA – dem Institut für Konflikt- und Verhandlungsmanagement

Wenn zwei sich streiten, schlichtet ein Dritter

Als Konfliktlöser von Verbraucher-Streitfragen werden nun sogenannte „Schlichtungsstellen“ eingeführt. Dabei hat es bereits vor dem Gesetz heftige Debatten im Bundesrat gegeben. Diskutiert wurde dabei, ob es den Ländern überlassen werden soll, diese Stellen zu verwalten. Vor allem die Frage, wie die Schlichtungsinstitutionen finanziert werden sollen, hat den Gesetzesbeschluss verzögert. Zwar bleiben bereits gesetzlich anerkannte Stellen erhalten, aber durch das Gesetz werden auch neue eingeführt.

In Deutschland werden flächendeckend Schlichtungsstellen eingerichtet. Da gibt es behördliche Schlichtungsstellen und es gibt private Schlichtungsstellen. Dort wird dann mindestens ein Streitvermittler tätig sein und das ist jetzt alles im Aufbau. – Sascha Weigel

Eine privatisierte Konfliktlösung?

Die neuen Schlichtungsstellen können einerseits Vereine, aber auch öffentlich-rechtliche Institutionen (z.B. Handelskammern) sein. Doch bevor diese privaten Stellen als „Schlichter“ gelten, müssen sie vom Bundesamt für Justiz anerkannt werden.

Doch „Vermittler-Stellen“ in Verbraucherfragen hat es bereits vor dem Gesetzesentwurf gegeben. Damit stellt sich die Frage, was sich durch das neue Gesetz nun ändert. Doch das ist nicht der einzige Punkt, weshalb das Gesetz kritisiert wird.

Was das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) genau beinhaltet, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anna Corves mit Dominik Wahlig, Geschäftsführer des Bundesverbandes MEDIATION, und Sascha Weigel, Leiter von INKOVEMA, dem Institut für Konflikt- und Verhandlungsmanagement, gesprochen.

Ich bin zuversichtlich. Es erhöht den Druck auf die Unternehmen, Regelungen zu finden. Die haben auch jetzt durch dieses Gesetz eine Pflicht, darüber zu informieren, dass es so eine Schlichtungsstelle gibt. (Dominik Wahlig)Dominik Wahlig (l.) und Sascha Weigel (r.)Foto: Kati Zubek / detektor.fm 

Redaktion: Theresa Strohbach