Streik der Lufthansa-Piloten

Wann darf eine Gewerkschaft streiken?

Der Streik der Lufthansa-Piloten ist gerichtlich beendet worden. Ihre offiziellen Forderungen sind als rechtswidrig eingestuft worden. Was sind Forderungen mit denen Gewerkschaften streiken dürfen?

Kampf gegen „Eurowings“

Die 13. Streikrunde der Lufthansa-Piloten ist diesmal nicht durch erneute Verhandlungen beendet worden, sondern durch das hessische Landesarbeitsgericht. Die Lufthansa hatte eine Klage eingereicht, in der sie die Streikgründe der Piloten anzweifelt und sie bekam Recht. Der Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit (VC)“ geht es nicht ausschließlich um tarifliche Verhandlungen, so die Begründung des Gerichts. Denn inoffziell fordern die Piloten mehr Mitspracherecht bei dem neuen Billig-Airline-Konzept „Eurowings“.

Die Piloten beschweren sich unter anderem über die Auslagerung ins Ausland. Sobald Piloten nämlich zum Beispiel in Österreich angestellt sind, gilt für sie nicht mehr das deutsche Tarifrecht. Piloten in Österreich bekommen deutlich weniger Lohn. Das zeigt sich bereits an den Einstiegsgehältern, die sich um 20.000 Euro unterscheiden sollen. Aber die Forderung nach Mitspracherecht in der Firma sei keine rechtliche Grundlage zum Streiken.

Die Piloten haben erkennbar ein nicht bestreikbares Ziel in den Vordergrund gerückt. Dieses nicht bestreikbare Ziel ist die Frage, ob die Lufthansa berechtigt ist out zu sourcen. – Professor Jobst-Hubertus Bauer, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Wann ist ein Streik rechtswidrig?

Eine Gewerkschaft darf Dinge bestreiken, die Tarifvertraglich geregelt sind. Dazu gehören Löhne, Arbeitszeiten und Rentenfragen. Sie haben jedoch kein Recht zu streiken, wenn sie mit Firmenentscheidungen nicht einverstanden sind.

Da kann man sich überlegen, wie Cockpit richtig vorgehen müsste. Sie müssten also eigentlich sagen: Wir wollen nur unsere Übergangsversorgung erstreikt haben. Das heißt mit 55 Jahren nach wie vor in den Ruhestand zu gehen und dann 60 Prozent der Rente zu bekommen. Das ist ein legitimes Streikziel. – Professor Jobst-Hubertus Bauer, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Sobald die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit (VC)“ neue Tarifbedingungen fordert, dürfen die Piloten wieder streiken. Die Entscheidung der Lufthansa, die Tochtergesellschaft „Eurowings“ nach Österreich auszulagern, bleibt eine unternehmerische Entscheidung der Geschäftsführung.

Über Forderungen, die bestreikt werden dürfen und die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hat detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer gesprochen.

Die Kuh ist noch nicht vom Eis.Jobst-Hubertus Bauer 

Redaktion: Carina Fron

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