Urteil zur Massentötung von Küken

Übergangsweise erlaubt

45 Millionen männliche Küken werden jährlich getötet. Dass das nicht mit dem Tierschutz vereinbar ist, liegt auf der Hand. Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht gegen ein Verbot der Massentötung entschieden.

Massentötung männlicher Küken

Jährlich werden etwa 45 Millionen männliche Legehennenküken getötet. Betriebe begründen dieses Vorgehen damit, dass die Tiere weder Eier legen, noch viel Fleisch ansetzen können. Ebenso erhalten die getöteten Tiere so einen wirtschaftlichen Nutzen, indem sie als Futter weiterverwendet werden.

In Nordrhein-Westfalen wird ein Verbot gegen die Massentötung bereits seit 2013 diskutiert. Ebenso protestieren Tierschützer seit Jahren gegen diesen Umgang mit den Tieren. Seit Mai 2019 hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Thema beschäftigt. Nun ist ein Urteil gefallen: Die Massentötung männlicher Küken bleibt übergangsweise erlaubt.

Das Gericht hat den Belangen der Brütereibetriebe einen deutlicheren Stellenwert zugemessen und einen mittleren Weg beschritten. – Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Tierschützer

Und nach dem Übergang?

Aktuell werden Alternativen zur Kükentötung für den Markt getestet. Ziel ist es, bereits vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens  zu erkennen. Somit könnte die Tötung am lebendigen Leib nach dem Schlüpfen verhindert werden.

Es müsste schnellstens die Praxisreife für die Geschlechtsbestimmung hergestellt werden und die Frist müsste so kurz wie möglich gehalten werden. Der politische Druck ist da. – Eisenhart von Loeper

Über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu der massenhaften Tötung männlicher Küken spricht detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit dem Tierschützer und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper.

Redaktion: Alina Metz