Bologna | Akkreditierung von Studiengängen verfassungswidrig

Mehr Vertrauen in die Universitäten

Die Studiengang-Akkreditierungen in Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig. Agenturen dürfen nicht die Aufgabe des Staates übernehmen, findet das Bundesverfassungsgericht. Wenn ein Bundesland die Zulassung von neuen Studiengängen auslagert, beschneidet das die wissenschaftliche Freiheit, so das Urteil.

Master of Disaster

An der Universität Kopenhagen kann man seit 2010 den Master of Disaster Managment studieren. Der Studiengang soll professionelle Katastrophenhelfer ausbilden, um effektiver in Krisengebieten arbeiten zu können. Auch in Deutschland entwickeln Universitäten jedes Jahr neue Studiengänge. Doch seit der Bologna-Reform müssen diese Studiengänge akkreditiert werden. Das soll vom jeweiligen Bundesland durchgeführt werden. Weil der Prozess aufwendig und langwierig ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Aufgabe an halbstaatliche Agenturen ausgelagert. Das muss sich jetzt aber ändern.

Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Studiengangakkreditierung durch Agenturen für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 1. Januar 2018 hat die Landesregierung Zeit, das Gesetz und den Prozess entsprechend anzupassen. Der Deutsche Hochschulverband sieht darin eine Chance.

Entscheidend wäre, dass das Verfahren deutlich einfacher würde. Zu Überlegen wäre eigentlich, ob der Gesetzgeber nicht hingehen sollte und die Universitäten selber damit beauftragen sollte, ein eigenes Qualitätsmanagementsystem zu errichten. – Matthias Jaroch, Deutscher Hochschulverband

Das bisherige Verfahren ist bürokratisch und teuer. Bis zu 15.000 Euro kostet eine Akkrediterung pro Studiengang. Und es kann passieren, dass Studenten in einem Studiengang studieren, der noch gar nicht akkreditiert ist. Das alles erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand.

In den Hochschulen gibt es ein großes Grummeln, ja man muss schon fast sagen Murren über die Akkreditierungspraxis. – Matthias Jaroch

Doch bis die Änderung kommt, vergehen noch ein paar Jahre. Der Gerichtsprozess selbst wurde schon 2005 angestoßen. Das Verfassungsgericht hat der Landesregierung von NRW bis zum 1. Januar 2018 Zeit gegeben, sich eine entsprechende Reform zu überlegen und umzusetzen. Bisher akkreditierte Studiengänge werden jedoch nicht ungültig und laufende Verfahren werden bis Ende 2017 weiterbetrieben. Noch bleibt also alles beim Alten.

Was sich dennoch ändern muss und was das für Studierende bedeutet, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anna Corves mit Matthias Jaroch gesprochen. Er ist Pressesprecher des Deutschen Hochschulverbandes.

Es zeigt sich einmal mehr: Der Bologna-Prozess, der sehr positive Ziele verfolgt hat, […] hat es bisher nicht erreicht, seine Ziele zu erfüllen.Matthias Jaroch 

Redaktion: Christopher van der Meyden