Ist das gerecht? | Recht auf Vergessenwerden bei Google

Gesucht – aber nicht gefunden

Der Europäische Gerichtshof hat’s erwirkt: seit Mai löscht Google auf Antrag Links zu Webseiten. Wie das abläuft, und wie das juristisch einzuordnen ist, verrät uns unser Rechtsexperte.

Peinliche Partyfotos können im Bewerbungsgespräch unangenehme Fragen nach sich ziehen. Aber es sind nicht nur Jobsuchende, die bei Google beantragen, einen Link zu löschen. Vor allem Verbrechensopfer wünschen sich, aus der Google-Suche entfernt zu werden.

Seit Mai dieses Jahres ist das auf Antrag möglich. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden, damit Dinge aus der Vergangenheit aus dem Netz auch wieder verschwinden können – zumindest ein bisschen.

145.000 Anträge bei Google bislang

Bislang sind schon 145.000 solche Anträge bei Google eingegangen. Demnach sollen in Europa insgesamt 498.000 Links gelöscht werden.

In unserer Serie „Ist das gerecht?“ schauen wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Achim Doerfer auf Fragen rund um Recht und Justiz – und sprechen dieses Mal über die Löschanträge an Google und den Wunsch auf Vergessenwerden im Internet.

Das Lösch-Verfahren scheint wirklich schnell zu gehen – mindestens zehn Mal so schnell, wie bei einem Gerichtsverfahren.Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer 

Redaktion