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Wann gilt das Recht auf Vergessenwerden?

Das Internet vergisst nie: Doch zum Schutz der Privatsphäre hat die europäische Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden festgelegt. Aber wann genau gilt dieses Recht?

Ein Abwägen von Interessen

Seit 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung europaweit das Recht auf Vergessenwerden im Netz. Doch dadurch gibt es kein automatisches Recht auf Vergessenwerden. Es muss im Einzelfall entschieden werden. Gegenüber stehen sich grundsätzlich immer die Persönlichkeitsrechte, die die Privatsphäre von Personen schützen und die Interessen der Öffentlichkeit, wie die Meinungs- und Pressefreiheit.

Es ist schwer, ein Recht auf Vergessen geltend zu machen.

Matthias Pilz, vertritt als Rechtsanwalt Menschen, die im Internet vergessen werden wollen.

Zwei Klagen vor dem BGH

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in zwei konkreten Fällen darüber verhandelt, wann bestimmte Auflistungen bei Google gelöscht werden müssen. In einem Fall hatte der Geschäftsführer einer Wohlfahrtsorganisation geklagt: 2011 wurde über die Verschuldung des Verbandes und die Krankmeldung des Geschäftsführers berichtet. Der Geschäftsführer fand, dass die Artikel nach so langer Zeit nicht mehr von Google aufgelistet werden sollten. Besonders aber auch sein Gesundheitszustand sei Privatsache. Der Gerichtshof entschied nun, dass in diesem konkreten Fall die Interessen des Klägers hinter denen der Öffentlichkeit zurück treten müssen.

Im zweiten Fall war über das Geschäftsmodell eines Paares von einer US-amerikanischen Seite kritisch berichtet und Fotos von dem Paar veröffentlicht worden. Der BGH hat das Verfahren hier vorerst ausgesetzt.Vor einer Entscheidung muss nun der europäische Gerichtshof weitere Fragen klären.

Auch wenn wir als Unternehmen positive Berichte ins Netz bringen und damit ältere negative Berichte verdrängen: Wir legen trotzdem wert darauf, dass die negativen Berichte nicht komplett verschwinden.

Christian Scherg, Krisen- und Reputationsmanager

Von den Schwierigkeiten im Internet vergessen zu werden, kann Matthias Pilz berichten. Er ist Anwalt für IT-Recht und hat mit detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle gesprochen. Christian Scherg, Krisen- und Kommunikationsmanager, unterstützt Personen, die online negativ repräsentiert werden und erklärt, was man trotzdem tun kann.

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