Ein neues Landesforstgesetz in Nordrhein-Westfalen würde Radfahren im Wald deutlich einschränken. Was steht im Entwurf?
In dieser Ausgabe von „Antritt“ geht es mit Sonja Schreiter vom Deutschen Interessenverband Mountainbike (DIMB) um den Entwurf eines neuen Landesforstgesetzes in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen soll ein neues Landesforstgesetz bekommen, ein entsprechender Entwurf ist im Mai 2026 veröffentlicht worden. Das Problem aus Sicht von Radfahrenden: Der Zugang zum Wald und die Nutzung von heute selbstverständlich befahrenen Wegen würde dabei deutlich eingeschränkt. Denn bisher ist das Radfahren auf „Straßen und festen Wegen“ erlaubt. Dem Entwurf folgend wäre es das nur noch auf „befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen“, deren Breite in einem Erlass mit 3,5 Metern angegeben wird. Das wäre das faktische Verbot des Fahrens auf schmaleren Wegen und den charakteristischen Singletracks bzw. -trails — ganz unabhängig vom Fahrradtyp und dem Anlass der Fahrt. Schließlich führen auch viele Alltagsfahrten auf schmaleren Wegen durch Forst und Wälder. Außerdem beinhaltet der Entwurf deutlich erhöhte Bußgelder sowie kompliziertere Voraussetzungen für das Anlegen legaler Trails — ein ohnehin brisantes Thema.
Der DIMB zeigt sich von den Plänen alarmiert. Die Frist der Verbändebeteiligung endet bereits im Juli, ein Inkrafttreten wird ungefähr zum Jahresende 2026 erwartet. Wird die jetzige Form beibehalten, wäre das Radfahren im Wald deutlich eingeschränkt, mit weitreichenden Folgen.
Über die Details des Gesetzentwurfs und wie man ihn beeinflussen kann sowie über die Arbeit des DIMB und dessen Unterstützung hat Gerolf für diese Ausgabe mit Sonja Schreiter, Fachreferentin für Advocacy und Infrastructure beim DIMB gesprochen.
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