Hier ist der Antritt der Fahrrad Podcast auf detektor.fm mit der 4. Mai Ausgabe 2026.
Mein Name ist Gerolf Meyer und ich freue mich über das schöne Feedback zu meinem Beitrag von der Spezialradmesse Spezi aus der letzten Woche. Die Atmosphäre der Spezi und die sehr interessanten Geschichten hinter den dort gezeigten Produkten scheinen auch für einige von euch ganz gut rübergekommen zu sein. Und darum geht es ja in diesem Podcast: Geschichten aus der Fahrradwelt hörbar machen und im besten Fall damit den Horizont immer wieder ein Stück erweitern.
Ich versuche das hier in jeder Woche fortzusetzen, und dabei unterstützen mich und das Team hier viele Menschen, die sich ins Antritt-Peloton bei Steady oder Apple Podcasts einreihen. Für einen Cappuccino im Monat könnt ihr sicherstellen, dass wir gemeinsam in die Fahrradwelt hineinhören können. Und wie das geht, lest ihr in den Show Notes.
Und ganz praktisch umgesetzt haben das in den letzten Tagen Carsten, Justus und Philipp, und ich sage ganz herzlichen Dank dafür und willkommen im Peloton, das sich übrigens in ungefähr zwei Monaten am 18. und 19. Juli hier in der detektor.fm Redaktion in Leipzig treffen wird. Wir fahren mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern Rad, wir essen Kuchen, wir nehmen einen Live-Podcast mit euren Fragen auf. Und wenn ihr überlegt, euch noch einzureihen, dann macht das doch einfach. Dann findet ihr auf Steady und bei Apple Podcasts auch unsere akustische Einladung zum zweiten Antrittstreffen.
Ich werde demnächst nochmal etwas dazu sagen und gehe erstmal rein mit euch in diese Ausgabe, in der wir uns mal wieder damit beschäftigen, wo und wie wir Radfahren können. Es könnte nämlich sein, dass das in Nordrhein-Westfalen bald schwieriger wird, und das müssen wir uns unbedingt genauer anschauen.
Wo fahren wir eigentlich Mountainbike?
Im Wald, natürlich, könnte man jetzt sagen. Aber so einfach sind die Dinge nicht immer, denn wo und wie man mit dem Rad in der Natur unterwegs sein kann, regeln natürlich Gesetze, und die machen es Menschen mit Mountainbike nicht immer einfach, manchmal auch denen nicht, die mit anderen Rädern unterwegs sind.
Über die in Baden-Württemberg geltende sogenannte Zwei-Meter-Regel, die das Fahren auf Wegen unter zwei Meter Breite in vielen Fällen verbietet, haben wir in diesem Podcast schon mehrmals gesprochen. Und neu in der Diskussion ist jetzt Nordrhein-Westfalen. Im Februar 2026 wurde ein Urteil gesprochen, bei dem es um die Haftungsfrage bei Unfällen auf öffentlichen Trails geht. Und zum anderen ist ein neues Landesforstgesetz auf dem Weg, das die Nutzung von Wegen und Trails deutlich einschränken könnte, wenn es denn so kommt, wie es gerade scheint.
Ich muss mir das alles unbedingt erklären lassen und spreche dafür mit Sonja Schreiter vom Deutschen Interessenverband Mountainbike. Sonja ist dort Fachreferentin für Advocacy und Infrastructure, und ich sage Hallo nach Erlangen.
Hallo Sonja!
Hallo, ich grüße dich! Schön, dass ich da bin.
Heute, Sonja, ich habe mich in der Vorbereitung spontan gefragt, warum jetzt Nordrhein-Westfalen? Hast du eine Idee?
Nein, ich habe tatsächlich auch keine Idee. Es kam für uns alles sehr überraschend, vor allem, weil die Gespräche in Nordrhein-Westfalen zum Thema Mountainbiken seit Anfang des Jahres sehr positiv verlaufen sind. Hat es uns tatsächlich auf gut Deutsch rückwärts vom Stuhl gehauen.
Okay, das klingt ja schon ziemlich heftig. Ich habe dann noch eine Weile darüber nachgedacht, als ich mich gefragt habe, warum Nordrhein-Westfalen. Bin drauf gekommen, es ist das größte deutsche Bundesland. 18 Millionen Menschen leben dort. Ich könnte mir vorstellen, dass es vielleicht was damit zu tun hat und vielleicht auch mit dem Erfolg von E-Mountainbikes.
Und vielleicht können wir das zusammen ein bisschen aufdröseln, was da eigentlich passiert ist und was weiter passiert. Und bevor wir zum neuen Landesforstgesetz kommen oder zu dem Entwurf, lassen Sie es uns doch noch mal kurz über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sprechen aus dem Februar 2026. Was ist da passiert?
Ja, es gab dort einen Unfall auf einem Flowtrail, mit dem sich das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz befasst hat. Gegenstand des Verfahrens war ein Sturz, bei dem ein Nutzer von der Strecke abgekommen war, weil der weitere Verlauf des Trails nach seiner Darstellung nicht ausreichend erkennbar war.
Und das Gericht kam eben zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Beschilderung nicht genügt hat und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um diese Gefahrenstelle angemessen abzusichern. Und dem Verein wurde daher leider eine Mithaftung in Höhe von 50 Prozent zugesprochen.
Betreiber des Flowtrails
Okay, das heißt, der Verein ist dann der Betreiber dieses Flowtrails. So wie ich das verstanden habe, ist das ja aber kein Bikepark oder sowas, wo man Eintritt bezahlt, sondern es ist einfach von einem Verein angelegter Flowtrail, der legal da existiert, richtig?
Das ist richtig, genau. Wir haben aktuell keine ganz genauen Informationen darüber, ob dieser Trail als Sportanlage gewidmet ist, aber wir gehen davon aus, dass es sich um einen Trail in der freien Natur handelt, der dem freien Betretungsrecht unterliegt. Er war zumindest nicht abgesperrt und damit kostenfrei der Allgemeinheit zugänglich. Also muss man eben auch damit rechnen, dass jeder diesen Trail frei nutzt.
Ja, und dort ist es dann zu diesem Unfall gekommen an einer Gefahrenstelle. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist diese Gefahrenstelle auch markiert gewesen, aber eben nicht ausreichend. Habe ich das richtig verstanden?
Ja, genau. Also, wir haben uns da auch entsprechendes Video- und Bildmaterial angeschaut. Es gibt einige YouTube-Videos zum Beispiel dazu, aber uns liegen auch Bildquellen der Justiz NRW vor, und da kann man sehr gut diese Stelle erkennen.
Ja, es handelte sich um eine scharfe Rechtskurve, wo es sehr steil nach unten ging, wo auch eine Hangsicherung angebracht war gegen Erosion und zusätzlich eben auch ein Flatterband. Und das Gericht hat eben gesagt, dass dieses Flatterband als Absperrung nicht ausreichend war und dass außerdem Kontrollen, die nach Aussage des Vereins durchgeführt wurden, nicht ausreichend dokumentiert waren und dass auch die Beschilderung und die Warnhinweise bezüglich dieser Stelle nicht ausreichend gewesen wären.
Ja, meine Frage muss ich da noch ein bisschen nachschärfen. Wenn ich sage, es war nicht ausreichend, dann zitiere ich quasi das Gericht. Also es ist die Einschätzung, die da getroffen wurde in diesem Urteil, weil letztlich stellt sich mir das so dar: Es ist eine Gefahrenstelle, aber die war sogar markiert. Es ist nur nach der Ansicht des Gerichtes nicht in einer Art und Weise, wie es hätte sein müssen.
Nun sprechen wir ja über diesen Fall auch deswegen, weil er Fragen stellt für andere Trails, für andere Anlagen. Wie ist es aus Sicht des DIMM? Wie schätzt ihr das ein und hat dieses Urteil Auswirkungen auf andere ähnliche Anlagen?
Also wir als DIMM beschäftigen uns ja seit vielen, vielen Jahren intensiv mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike Trails und haben dazu im vergangenen Jahr auch gemeinsam mit dem ZIV (Zweirad-Industrieverband) eine Webinarreihe durchgeführt und jetzt vor kurzem auch einen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht gemeinsam mit dem ZIV und Juristen veröffentlicht.
Sind also sehr intensiv im Thema drin und haben natürlich eine Einschätzung dazu. Aus unserer Sicht war der Wegeverlauf klar erkennbar. Im Mountainbiken gehört es ja dazu, eine fahrbare Linie zu finden. Das ist ja eine Herausforderung, die ich auch ganz bewusst bei Mountainbiken eingehe.
Es ist aber eben auch wichtig, weil solche Trails in der Regel nicht abgesperrt sind, muss man eben jederzeit mit Hindernissen wie Ästen, Erosionsrinnen, gestürzten Personen oder auch Fußgängern auf solchen Wegen rechnen. Und wer eben schneller als mit angepasster Sichtgeschwindigkeit fährt, nimmt das Risiko eines Sturzes bewusst in Kauf.
Und nach unserer Auffassung zum Sachverhalt des Urteils war die betroffene Person mit einer Geschwindigkeit unterwegs, die nicht dem Sichtfahrgebot entsprach und konnte daher nicht rechtzeitig auf die Situation reagieren. Insbesondere bei einer Erstbefahrung ist es natürlich unerlässlich, dass sich Fahrer zunächst mit dem Trail vertraut machen.
Und auch ist der Beschreibung nach zu vermuten, dass es sich um einen weitgehend naturbelassenen Trail gehandelt hat. Und unseres Erachtens war die Geschwindigkeit einfach zu hoch, um rechtzeitig anzuhalten und reagieren zu können.
Und unsere Einschätzung ist, der betreibende Verein muss nur vor solchen Gefahren wahren, die bei der Einhaltung dieses Sichtfahrgebots nicht erkennbar sind. Und darüber hinausgehende Maßnahmen können freiwillig erfolgen, dürfen aber eben bei Unterlassen nicht haftungsbegründend sein.
Und dieses Urteil bringt jetzt natürlich eine enorme Rechtsunsicherheit für betreibende Vereine. Und viele öffentlich zugängliche Mountainbiketrails werden eben ehrenamtlich gepflegt und unterhalten. Und jetzt besteht eben die Angst, dass wenn diese Sicherheitsanforderungen durch die Rechtsprechung sehr hoch angesetzt werden, dass das im Ehrenamt nicht mehr erfüllbar ist.
Und dann besteht einfach die Gefahr, dass weniger neue Angebote entstehen oder vielleicht sogar schon bestehende Trails aufgegeben werden.
Ehrenamtliche Trail-Betreiber
Ja, das bedeutet also, Leute legen ehrenamtlich unbezahlt Trails an oder kümmern sich um vorhandene Trails, sagen wir, nehmen die quasi unter unsere Fittiche. Dann verunfallt dort jemand und auf einmal sind die Leute die das machen, weil es eben so eingeschätzt wird, dass es nicht ausreichend wäre, sind die damit in der Haftung drin. Hast du konkret Reaktionen von anderen Trail-Betreibenden? Hast du mit Leuten gesprochen und was das für die bedeutet?
Ja, also wir haben natürlich auch im DIMM eigene Trails im Betrieb, die von unseren lokalen DIMM-Interessengemeinschaften (DIMM IGs) gebaut und unterhalten werden. Mit denen haben wir uns natürlich intensiv ausgetauscht und denen natürlich auch konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Da sind wir aber natürlich sehr nah dran an dem, was unseres Erachtens notwendig ist.
Wir haben aber natürlich sehr, sehr viele Anfragen auch von Mitgliedsvereinen oder anderen Vereinen erhalten und haben dazu zum Beispiel auch erst ganz frisch gestern Abend ein eigenes Webinar veranstaltet, was auch mit über 50 Personen sehr, sehr gut besucht war.
Also da besteht ein großes Interesse zum Austausch und haben da auch ganz konkret diesen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht nochmal vorgestellt, das Video gemeinsam zu diesem Unfall auf dem Flowtrail oder zu dem Flowtrail angeschaut und das gemeinsam besprochen und konnten da, denke ich, auch vielen Teilnehmenden aus betreibenden Vereinen ein bisschen die Angst vor einer möglichen Haftung nehmen und auch ganz konkrete Empfehlungen geben, wie sie ihre eigenen Trails noch ein bisschen besser machen können, damit sie gar nicht erst in diese Situation kommen.
Wenn ich es aber zusammenfasse, dann kann man schon sagen, dieses Urteil macht es Trailbetreibenden nicht einfacher, weil es mehr Fragezeichen über das eigene Engagement und über den Betrieb solcher Trails setzt, als vor diesem Urteil existiert haben, richtig?
Das ist richtig, aber an der Stelle ist auch ganz wichtig hervorzuheben, das ist eine Einzelfallentscheidung. Das ist ein ganz konkreter Einzelfall, wo ich, sag mal, die Konstellation etwas unglücklich war, wo auch der betreibende Verein nicht ganz optimal vielleicht vorbereitet war, weil die erste Instanz hat ja unseres Erachtens das Ganze sehr richtig eingeschätzt.
Es ist ein Einzelfallurteil, es ist nicht über einen Kamm zu scheren, das ist ganz wichtig. Aber ganz wichtig auch: informiert euch gerne beim DIMM bei uns, wenn ihr euch unsicher seid. Lieber einmal zu viel gefragt, als dann in so einer Situation nicht richtig vorbereitet zu sein.
Neues Landesforstgesetz
Das Urteil ist vom Februar und es hat im Nachgang des Urteils einige Diskussionen gegeben, und diese Diskussionen sind jetzt abgelöst durch einen noch deutlich größeren Aufreger sozusagen der letzten Wochen, und das ist der Entwurf eines neuen Landesforstgesetzes für Nordrhein-Westfalen. Was steht da drin? Was regt Leute mit Mountainbike und euch wahrscheinlich auch, was regt euch daran so auf?
Ja, also am 13. Mai, also jetzt ganz kürzlich, hat eben das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die sogenannte Verbändebeteiligung zur Änderung des Landesforstgesetzes gestartet. Um da auch noch mal die Brisanz hervorzuheben: Als wir diese Einladung bekommen haben und den Gesetzentwurf gelesen haben, hat es uns wirklich sehr überrascht, wie intensiv die Einschränkungen, wie massiv die Einschränkungen für das Radfahren im Wald sein sollen.
Nach §2 Absatz 2 des Entwurfs soll das Radfahren künftig nämlich nur noch auf Straßen und Fahrwegen sowie auf mit Zustimmung des Waldbesitzers und der Forstbehörde gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Und vorher war die Formulierung: Radfahren ist auf Straßen und festen Wegen im Wald erlaubt.
Und diese Einschränkung auf Fahrwege, die dann wiederum als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege definiert werden, bedeutet im Prinzip eine 3- bis 5-Meter-Regel durch die Hintertür.
Ja, um diese 3- bis 5-Meter-Regel habe ich einige Diskussionen gefunden. Da gab es Leute, die haben gesagt, naja, so ganz genau steht da nichts drin von der 3- bis 5-Meter-Regel. Andere haben gesagt, ja Moment, das steht aber woanders. Ich habe auch was gefunden zur Definition, was erstmal sagt, es geht um eine Zweispurigkeit, was erstmal sowas wie Singletracks und so natürlich ausschließen würde. Kannst du das noch mal erklären?
Also sind diese 3- bis 5-Meter fast noch eine Verdopplung der baden-württembergischen 2 Meter? Stehen die da wirklich in Aussicht?
Ja, tatsächlich. Wenn man sich die Begründung dazu näher anschaut, dann steht da eben, dass mit ihrem künstlich befestigten oder von Natur aus festen Untergrund und ihrer Wegbreite sind die Wege im Regelfall so beschaffen, dass sie von zweispurigen nicht geländegängigen Fahrzeugen befahren werden können.
Und es wird dort ein Erlass zitiert, das ist der Erlass über den forstlichen Wegebau im Wald, und der legt eine sogenannte Regelfahrbahnbreite von 3 bis 5 Metern fest.
Okay, also daher kommt das. Und das bedeutet, wenn es nicht offizielle legalisierte Trailanlagen gibt, also Trailanlagen wird da nicht drinstehen als Formulierung, aber eigentlich sowas, worüber wir vorher gesprochen haben am Beispiel dieses Urteils aus Hamm. Wenn es das nicht gibt, dann ist das Radfahren und damit natürlich auch das Mountainbiken nur auf Wegen mit dieser Breite erlaubt.
Ja, so kann man das sehen, das ist richtig. Und natürlich auch auf jeglichen Waldwegen, die explizit als Radwege oder Mountainbike-Strecke beschildert sind. Jetzt hast du vorhin diese Einschränkung gebracht. Ich habe es eben auch noch mal gesagt, es gibt noch diese Möglichkeit, natürlich, dass man Trails legal anlegt und betreibt.
Wir haben ja vorher auch schon über so ein Beispiel gesprochen. Dieses Anlegen und dieses legal Betreiben oder dieses Erreichen dieses Status der Legalität ist ja aber auch verkompliziert worden, oder?
Ja, das ist richtig. Also die Genehmigungsverfahren sind mittlerweile leider sehr kompliziert geworden. In Nordrhein-Westfalen haben wir eine sehr, sehr große Besonderheit, was die Waldbesitzverteilung betrifft. Wir haben nur ungefähr 15 Prozent Landesforst, also staatlichen Forst, und ungefähr 64 Prozent Privatwald.
Und im Privatwald ist es grundsätzlich ein bisschen schwieriger als im Staatsforst, offizielle Mountainbike-Trails anzulegen, weil man ja erst mal herausfinden muss, wer ist denn eigentlich der Eigentümer? Und es gibt für den Staatsforst eine sogenannte Daseinsvorsorge, die Erholung im Wald zu fördern und zu ermöglichen. Und die kann natürlich nicht eins zu eins auf den Privatwald übertragen werden.
Das heißt, es ist grundlegend schon mal ein bisschen schwieriger, in Nordrhein-Westfalen offizielle Mountainbike-Trails zu bauen und zu betreiben. Zusätzlich gibt es dort auch sehr viele großflächige Naturschutzgebiete, wo wirklich eine Naturschutzgebietsverordnung zugrunde liegt.
Und im Naturschutzgebiet ist es auch erfahrungsgemäß eher schwierig, aus Naturschutz- und Artenschutzgründen offizielle Mountainbike-Trails anzulegen. Und dann sind die Hürden einfach sehr hoch. Es werden naturschutzrechtliche Prüfungen verlangt, zum Beispiel. Es werden Ausgleichsmaßnahmen verlangt, es werden hohe Haftungsanforderungen oder Kontrollanforderungen gestellt.
Und deswegen gibt es leider in Nordrhein-Westfalen aktuell noch sehr, sehr wenig offizielle legal entstandene Angebote. Und dadurch wird natürlich mit dieser neuen Formulierung im Landesforstgesetz das Mountainbiken sehr stark eingeschränkt.
Ja, und in Kombination mit dem vorherigen Fall kann man sagen, dass es eben auch nicht besonders attraktiv geworden ist oder zumindest dadurch nicht attraktiver geworden ist, überhaupt diese vielen Schritte zu gehen. Und von Eigentümer, Forstbehörde und allen anderen Beteiligten erstmal die entsprechende Zustimmung einzuholen, um dann einen Trail zu betreiben, den man aber auch immer ordentlich markieren muss, damit dort nicht sowas passiert.
Aktueller Stand des Gesetzes
Okay, verstehe. Ehe wir darüber sprechen, woher das eigentlich kommt und warum es diesen Entwurf gibt und wieder begründet wird, ganz kurz nochmal: Wir sprechen die ganze Zeit vom Entwurf. Also das ist kein beschlossenes Gesetz, aber auf welchem Stück Weg ist es jetzt? Also wie sind die weiteren Schritte?
Ich habe was gefunden davon, dass es eventuell auch schon 2026, also in diesem Kalenderjahr, in Kraft treten könnte, dieses Gesetz. Wir haben konkrete Informationen von einem Mitglied des Landtags, der auch sehr aktiv ist in den sozialen Medien, der auch nochmal ganz transparent dargestellt hat, wie eben der weitere demokratische und politische Prozess aussieht.
Jetzt hat eben erstmal am 13. die sogenannte Verbändebeteiligung gestartet. Die läuft für vier Wochen bis zum 8. Juni. Und bis dahin haben alle Verbände Zeit, so auch wir als Natursportverband, aber auch Waldbesitzende, Familienbetriebe, Naturschutzverbände, also NABU, BUND, Stellungnahmen zu schreiben.
Und dann geht es weiter in die sogenannte Ressortabstimmung und einen zweiten Kabinettsbeschluss, wo eben unter den Ministerien der Entwurf neu abgestimmt wird und hoffentlich auch eben Änderungsvorschläge aufgenommen werden. Das soll voraussichtlich noch im Juli passieren.
Also Juli. Dann wird das Ganze an den Landtag zugeleitet, wo es dann in die erste Lesung geht. Da finden dann Diskussionen statt, da beginnt dann wirklich dieses parlamentarische Verfahren. Und dann gibt es Expertenanhörungen im Landtag, dann gibt es weitere Sitzungsausschüsse.
Also da passiert wirklich noch wahnsinnig viel. Da gibt es eine zweite und eine dritte Lesung, gegebenenfalls Plenardebatten. Und dieser Prozess, der soll voraussichtlich im November abgeschlossen sein. Und mit einer Veröffentlichung des Gesetzes, also einem tatsächlichen Inkrafttreten, plant man aktuell für Januar 2027.
Also da fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter, bevor das Ganze tatsächlich in Kraft tritt. Ja, aber so weit ist es dann auch nicht mehr. Januar 2027 ist ja auch relativ nah. Und es klingt mir danach, als wäre, wenn ein dieses Thema interessiert, wenn ein das betrifft, wenn man zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen wohnt und dort Mountainbike fahren will und nicht nur auf Wegen, die dreieinhalb Meter breit sind, als wäre jetzt eine gute Zeit, Einfluss zu nehmen.
Ja, absolut richtig. Jetzt gerade haben wir die Möglichkeit, sowohl als Verbände als auch als Community massiv Einfluss zu nehmen. Und man sieht in den sozialen Medien, dass das auch sehr, sehr gut funktioniert. Die Reichweite ist enorm.
Und wir haben auf unserer Homepage auch FAQs veröffentlicht, wo wir die drängendsten Fragen beantworten und damit quasi eine Vorlage geben, wenn ihr als Mountainbiker, als Mountainbikerin, als Gravelbiker, als Gravelbikerin euch betroffen fühlt und zum Beispiel einen politischen Entscheidungsträger bei euch vor Ort direkt ansprechen wollt.
Und wir tauschen uns natürlich auch mit anderen Verbänden aus und sprechen auch politische Entscheidungsträger direkt an, beziehungsweise wurden auch schon aufgrund der Aktionen in Social Media und der starken Präsenz von Mitgliedern des Landtags direkt kontaktiert.
Begründung des Entwurfs
Okay, also da geht man in den Austausch. Und wir müssen natürlich auch darüber sprechen, wie es jetzt zu diesem Entwurf kommt. Der fällt ja nicht vom Himmel, sondern der wird ja auch entsprechend argumentiert. In einer Begründung, die es dazu gibt, werden auch verschiedene Punkte angesprochen. Es geht zum Beispiel um den Bodenschutz, es geht darum, dass eine alte Regelung nicht praxistauglich wäre.
Es geht auch explizit um die wachsende Nutzung und den E-Bike-Boom in den letzten Jahren und es geht auch um Nutzungskonflikte und noch ein paar andere Punkte mehr. Was sagst du fachlich zu dieser Begründung? Ist sie nicht in manchen Fällen an sich erstmal auch nachvollziehbar?
Definitiv. Vor allem aus Gründen des Klimawandels, des Bodenschutzes, des Waldschutzes ist es natürlich notwendig, die Landesforst- oder Landeswaldgesetze anzupassen. Das hat man ja schon allein daran gesehen, dass das Bundeswaldgesetz novelliert werden sollte, was ja dann leider aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht geklappt hat.
Es ist also nachvollziehbar, dass die Gesetze an den Klimawandel insbesondere angepasst werden sollen. Aber natürlich wird dann von anderen Interessengruppen, wenn so ein Gesetz denn dann angefasst wird, versucht, die eigenen Interessen dort unterzubringen und dann eben mit, ich nenne es jetzt einfach mal Stammtischweisheiten, Begründungen zu konstruieren, mit denen das Mountainbiken versucht oder das Radfahren im Wald versucht werden soll einzuschränken, weil für viele Interessengruppen im Wald das Mountainbiken leider nach wie vor ein Dorn im Auge ist.
Was ist für dich konkret so eine Stammtischweisheit?
Eine Stammtischweisheit ist zum Beispiel, dass Mountainbiken größere Auswirkungen auf den Boden, auf den Wald, auf die Tiere, die in dem Wald leben, hätte als das Wandern. Und da sage ich ganz klar, die ökologischen Auswirkungen des Mountainbikens oder des Radfahrens, solange es sich auf Wege bezieht, sind nicht so weit weg von denen, die fußläufige Bewegungsformen hinterlassen.
Wir alle hinterlassen unsere Spuren im Wald, aber sie sind nicht, und das ist nachweislich durch Studien belegt, so viel relevanter als die, die wir zu Fuß hinterlassen.
Was sagst du zu diesem Argument, ich fasse das mal zusammen, des gestiegenen Nutzungsdrucks? Also diese Entwicklung, die wir ja im Mountainbike-Bereich so sehr plastisch haben. Es werden weniger klassische Mountainbikes verkauft, aber viel mehr E-Bikes, viel mehr E-Mountainbikes. Und damit ist es natürlich auch leichter, öfter Trails zu fahren. Mehr Leute können damit potenziell in den Wald fahren.
Würdest du auch sagen, das ist auch stammtischmäßig eigentlich zusammengefasst, wenn man sagt, okay, durch diese technische Neuerung sind da mehr Leute unterwegs? Oder ist da was dran? Wie ist deine Sicht da drauf?
Also ganz grundsätzlich finde ich es erstmal gut, und das sieht man ja wirklich, mehr Menschen mit dem Rad da draußen im Wald unterwegs sind. Ob die sich jetzt alle als Mountainbiker bezeichnen, sei mal dahingestellt.
Das Allensbach Institut macht ja sehr regelmäßig Umfragen, und da kann man ganz genau beobachten, die letzten zehn Jahre ist die Anzahl an Menschen, die sich als Mountainbiker bezeichnen und die sagen, ich fahre regelmäßig im Wald, nicht exponentiell angestiegen.
Das lässt uns zu dem Schluss kommen, dass gerade im Segment E-Mountainbike viele Mountainbiker oder Mountainbikerinnen entweder auf ein E-Bike umsteigen oder dieses als Zweit- oder Drittrad sich anschaffen und gar nicht so viel mehr Mountainbikes oder E-Mountainbikes da draußen segmentspezifisch genutzt werden.
Das heißt, die meisten Radfahrenden, Mountainbikenden, E-Mountainbikenden sind auf Wegen unterwegs, auch gerne mal auf breiten Forstwegen. Und die Menschen, die Trails fahren, also schmale Wege, egal ob mit Mountainbike oder E-Mountainbike, die sind gar nicht so relevant mehr geworden. Das ist mal ganz wichtig festzuhalten.
. Und könnte es sein, dass jetzt zumindest, wenn diese Argumentation sich so durchsetzt, dass letztlich die, die manchmal als Bio-Biker bezeichnet werden, also die mit leichten Fahrrädern, mit ausschließlich Muskelkraft, Trails hoch und runter fahren, dass die da so ein bisschen, zumindest durch die öffentliche Wahrnehmung des Erfolgs der motorisierten Gefährte, dass die letztlich darunter ein bisschen zu leiden haben?
Leider ja. Da möchte ich auch ganz stark an die Mountainbike-Community appellieren: Wir dürfen uns nicht spalten lassen. Das ist ganz wichtig. Wir sind Mountainbiker, wir sind Radfahrer, wir fahren im allerüberwiegenden Teil auf Wegen. Radfahren, Mountainbiken ist auf Wege gebunden. Ganz, ganz, ganz wenige einzelne schwarze Schafe fahren querfeldein. Ich sag mal, fahren sich einen Strava Trail ein, zum Beispiel.
Die meisten halten sich an das Wegegebot. Und das, was hier leider sehr oft mit einfließt, ist das Thema illegaler Trailbau, der dann wiederum übertragen wird auf das Mountainbiken an sich. Und man muss auch mal ganz klar sagen: Solange man auf Wegen fährt und sich auf Wegen bewegt, ist das Mountainbiken das Radfahren im Wald weitgehend unproblematisch. Und da in der Community ein gegenseitiges Bashing zu betreiben, halte ich für kontraproduktiv.
Wir sollten uns lieber darauf konzentrieren, eine sachliche, objektive, wissenschaftlich gestützte Argumentation gegenüber der Gesellschaft und der Politik zu vertreten. Jetzt stehen all diese Dinge, über die wir hier schon gesprochen haben, in diesem Entwurf drin und auch in dieser Begründung. Es wird dann auch noch so gerahmt, dass man sagt: Die Radfahrer werden mit der neuen Regelung nicht aus dem Wald ausgesperrt. Der Radverkehr im Wald wird aber stärker als bisher gesteuert.
Da stehen ja auch konkrete Interessen dahinter. Irgendwie muss es dazu gekommen sein, dass man sagt: Okay, wir müssen das so machen. Wer sind denn diese anderen Interessengruppen eigentlich, die dort relativ erfolgreich sind, um so eine stärkere Regulierung einzuführen? Ja, also man muss einfach ganz klar sehen, dass zum Beispiel Waldbesitzervereinigungen, Jagdinteressenvertretungen, dass es die einfach schon seit vielen, vielen Jahrzehnten gibt und die sehr viele Mitglieder haben.
Die Mountainbiker sind naturgemäß ein bisschen organisationsscheu, freiheitsliebende Einzelgänger. Genau. Und das ist das, was uns bei solchen Gesetzesnovellen eben leider oft zum Verhängnis wird. Das etablierte Interessenvertretungen, und da lässt sich natürlich spekulieren, aber es liegt schon auf der Hand, dass das höchstwahrscheinlich eben aus Richtung dieser sehr gut und sehr groß organisierten Interessenvertretungen aus dem Bereich Wald und Jagd kommt.
Weniger tatsächlich aus dem Bereich Naturschutz. Und deswegen auch der ganz große Appell: Wir Mountainbiker, Mountainbikerinnen, wir müssen uns organisieren. Sei es in Vereinen, aber vor allem eben auch in politischen Interessenvertretungen, damit wir gegenüber der Politik zeigen können: Wir sind viele, wir sind relevant.
Und sollten wir das nicht eigentlich noch größer ziehen, also auch über die Grenzen des Mountainbikes, ob nun mit oder ohne Motor hinaus? Denn ein anderer Schlager neben dem E-Mountainbike-Verkaufsschlager der letzten Jahre ist das Gravelbike. Damit fahren viele Leute auch in das, was wir so Natur nennen, irgendwie in den Wald, ins Grüne.
Es gibt auch in ländlichen Räumen genug einfach, ja, sowas, was man als Fußweg oder Fahrt bezeichnet, was da einfach durch den Wald geht, rüber ins andere Dorf, wo vielleicht Leute auch ihre täglichen Wege einfach erledigen. Wenn ich diesen Entwurf richtig verstehe, sind das ja alles Fälle, wo letztlich das Radfahren dann einfach nicht mehr erlaubt wäre.
Ja, das ist richtig. Deswegen plädieren wir auch ganz, ganz stark dafür, die aktuelle Formulierung „Straßen und feste Wege“ beizubehalten, weil damit konzentrieren wir uns auf die Infrastruktur, die von allen Rädern gerne genutzt wird oder genutzt wird, egal ob breitere Reifen, schmalere Reifen, egal ob ich Mountainbike oder Gravel fahre oder mit meinem Trekkingrad auf dem Weg zur Arbeit durch den Wald.
Damit wäre dem Waldnaturschutz, dem Bodenschutz, dem Erosionsschutz ausreichend Genüge getan. Und vielen politischen Entscheidungsträgern ist überhaupt gar nicht bewusst, welche Tragweite diese Änderung jetzt hat. Und ich habe vorhin schon mal ganz kurz erwähnt, wir haben Kontakt gehabt.
Ich kann auch den Namen sagen: Vorgestern hat mein Kollege Heiko mit dem Mitglied des Landtags Dr. Gregor Kaiser von den Grünen telefoniert, und der war sehr, sehr überrascht, dass wir das tatsächlich als Änderung und als so gravierende Einschränkung wahrnehmen. Seiner Auffassung nach wäre es doch nur eine Klarstellung.
Und daran sieht man, dass die politischen Entscheidungsträger offensichtlich bisher nicht ausreichend transparent darüber informiert sind, wie die tatsächliche Rechtslage zu verstehen ist. Die denken nämlich tatsächlich, dass das Radfahren auch aktuell nur auf befestigten Wegen erlaubt sei, und das ist nicht richtig.
Okay, also nochmal, um das auf den Punkt zu bringen: Es geht um den Unterschied zwischen befestigten Wegen und festen Wegen. Richtig. Und da gibt es ein Urteil aus Köln, wo sich eben auch mit diesem Begriff „feste Wege“ beschäftigt wird. Und mit „feste Wege“ sind eben auch naturfeste Wege gemeint.
Und um da ein bisschen konkreter zu werden: Die letzte Änderung des Landeswaldgesetzes in NRW war im Jahr 2000, und man kann dort auch diese Plenarprotokolle eben einsehen. Und das haben wir auch gemacht, und da gibt es sehr viele Hinweise auf das Thema Radfahren und Mountainbiken.
Und da wurde damals von vielen Verbänden eine 2- bzw. 3-Meter-Regelung gefordert, und die hat der Gesetzgeber damals ganz explizit abgelehnt und hat gesagt: Der Begriff „feste Wege“ ist ausreichend, weil damit vermieden wird, dass auf sogenannten Trampelpfaden gefahren wird. Das war eigentlich das Ansinnen, dass auf so eingetretenen Pfaden mit dem Rad gefahren wird, sondern dass es eine richtige sichtbare Wegeanlage sein soll, völlig unabhängig von der Breite.
Und das ist anscheinend bei vielen Entscheidungsträgern so nicht bekannt. Und ist das für euch als DIMP das Hauptziel, dass ihr diese Unterscheidung zwischen festen Wegen und befestigten Wegen, dass ihr dort eine Änderung erzielt in dem Entwurf? Ist das euer Ansatzpunkt?
Also unser Ansatzpunkt ist, die aktuelle Formulierung beizubehalten, also die aktuell gültige, nicht die aus dem Entwurf. Die aktuell gültige, weil diese alles abbildet, was in der Gesetzesbegründung angebracht wird, um den Wald, den Boden etc. zu schützen und auch was den Begegnungsverkehr betrifft. Damit ist alles abgebildet, und eine tatsächliche Änderung ist nicht notwendig.
Hältst du es für realistisch, dass ihr das schafft? Ja, tatsächlich, das sage ich jetzt so selbstbewusst, weil die Kontaktaufnahme zu den politischen Entscheidungsträgern hat jetzt aktuell begonnen. Wir haben auch ganz konkret weitere Gespräche in Aussicht gestellt bekommen, das darf ich auch so sagen.
Und ich denke, wir haben hier eine ganz gute Chance, über diese Aufklärungsarbeit bei den politischen Entscheidungsträgern für Klarheit zu sorgen, dafür zu sensibilisieren, dass das tatsächlich auch bedeuten könnte, dass wenn jemand zur Arbeit fährt oder mit der Familie einen Ausflug macht, dass er oder sie auf breitere Forstwege beschränkt ist und damit nicht nur das Freizeitverhalten, sondern auch die Alltagsmobilität ganz stark eingeschränkt wird.
Nur weil man das Thema illegaler Trailbau, unabgestimmtes Einfahren von Trails, das vielleicht ein oder andere nicht regelkonforme oder rücksichtlose Verhalten von einer ganz kleinen Prozentzahl von Menschen da draußen im Wald so auf einen Sockel stellt und hervorhebt und als Begründung hernimmt. Und das kann nicht sein.
Gilt dieses Landesforstgesetz eigentlich nur in dem, was wir so klar als Wald erkennen, oder gilt das jetzt zum Beispiel auch auf dem, was wir so Feldweg nennen? Also das Landesforstgesetz gilt tatsächlich nur für Flächen, die als Wald definiert sind. Und wenn etwas kein Wald mehr ist, zum Beispiel Feld oder freie Natur, dann würde hier das Landesnaturschutzgesetz gelten.
Okay, und die freie Natur kann dann aber kein Wald sein. Also Wald ist natürlich auch freie Natur, aber Wald ist nochmal eine explizite Form der freien Natur, wo dann eben ganz speziell das Landesforstgesetz oder Bundeswaldgesetz gilt. Wir sehen schon, das ist kompliziert, und ich finde es auch wirklich interessant, dass an so einer kleinen, also letztlich an dem Beispiel auch mit den Wegen, an so einer kleinen Formulierung, also letztlich an einem Wort, liegt, das dann solche Auswirkungen haben könnte.
Ihr versucht, das jetzt anzusetzen, und du bist optimistisch, dass ihr da eine Änderung erreicht. Was würde drohen? Was würde passieren, wenn ihr das nicht schafft, wenn das so in Kraft tritt, wie das jetzt ist? Was würde das bedeuten?
Also, es würde natürlich erstmal bedeuten, dass es massive Aufstände in der Bevölkerung unter radfahrenden Menschen geben wird. Es wird auch bedeuten, dass das Thema Freizeitgestaltung, das Thema Aktivität in der Natur, das Thema gesunde Lebensweise, das Thema Ausgleich zur Arbeit, Stressreduktion etc. massiv leiden wird.
Das Thema Tourismus wird vermutlich auch massiv leiden, und es wird sehr viel auf das Thema offizielle genehmigte Trails abgestellt und damit dann auch faktisch das Ehrenamt sehr stark belastet werden. Und dann sind wir wieder am Anfangspunkt unseres Gesprächs, wo wir auch schon gesagt haben: Okay, das ist gar nicht so einfach, so einen Trail in so einer Form zu betreiben, wie das dann teilweise in so Urteilen gefordert wird.
Sonja, du hast eben die Aufstände genannt, zu denen es führen könnte, wenn das Gesetz so kommt. Könnte es nicht auch sein, dass einfach vielen Leuten das auch bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht bewusst ist? Also, dass es geradezu keine Reaktion kommt und das dann aber erst in dem Fall, in dem etwas passiert, in dem zum Beispiel eben wieder ein Unfall passiert oder es zu irgendeinem anderen rechtlichen Konflikt kommt, dann das zum Tragen kommt.
Und wäre das dann quasi wie so ein, naja, wie sagt man dazu, Damoklesschwert, was über einem schwebt? Also, es gibt vielleicht dann trotzdem, sag ich mal so eine Gewohnheit, dass man natürlich diesen kleinen Verbindungsweg zwischen diesen Dörfern, den benutzt man dann trotzdem. Aber im Zweifelsfall kann einem halt jemand sagen: Ach, übrigens, hier, da waren Sie doch illegal unterwegs. Könnte das nicht auch sein?
Also, ich kann mir die Aufstände ehrlich gesagt gar nicht so genau vorstellen, wie das dann aussieht. Ja, also, sobald natürlich jemand persönlich betroffen ist und dann ein, ich sag jetzt einfach mal Kläger in dem Fall da ist, dann führt so eine Regelung natürlich in der Praxis zu Konflikten.
Das sehen wir zum Beispiel auch in Baden-Württemberg bei der Zwei-Meter-Regel. Vielen ist diese Zwei-Meter-Regel tatsächlich gar nicht bewusst, die nicht mit dem Thema Radfahren sozialisiert sind oder Mountainbiken sozialisiert sind. Aber die, die von dieser Zwei-Meter-Regel wissen, die nehmen die überall mit hin.
Ja, und nehmen damit auch den zwischenmenschlichen Konflikt überall mit hin. Und je mehr Regelungen es gibt, desto mehr Konfliktpotenzial wird geschürt unter den Menschen, die da draußen in der Natur unterwegs sind und sich die Wege im überwiegenden Fall respektvoll teilen.
Und das finde ich sehr problematisch, dass dadurch dann auch gegebenenfalls soziale Konflikte verstärkt und geschürt werden. Und deswegen ist es sehr, sehr wichtig, sensibel damit umzugehen, gerade mit dem Thema Breitenregelung, weil es eben wahnsinnig schwierig ist. Es läuft ja nicht jeder da draußen mit einem Zollstock durch die Gegend und hat vielleicht eine andere Ansicht davon, was 3, 5 Meter sind.
Ja, ist ja eigentlich auch ganz gut, dass wir nicht alle mit Zollstock unterwegs sind draußen, finde ich. Jetzt sprechen wir die meiste Zeit über Nordrhein-Westfalen, auch ein bisschen über Baden-Württemberg, was natürlich auch immer in diesem Kontext einem in den Kopf kommt.
Ist dieses grundsätzliche Problem, diese Diskussion: Wer darf eigentlich wo im Wald Fahrrad fahren? Ist das auf diese beiden Bundesländer beschränkt oder gibt es das auch in anderen Bundesländern in Deutschland? Jetzt ist es natürlich sehr stark gerade in diesen beiden Bundesländern im Fokus.
Es gibt natürlich in jedem Bundesland eine landesspezifische Regelung. In Bayern zum Beispiel sind es die geeigneten Wege. Geeignet ist aber genauso ein unbestimmter Rechtsbegriff wie fest. Und wichtig ist, dass dadurch den Gerichten die Möglichkeit gegeben wird, gute Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Und das finde ich auch positiv, dass man damit einen Handlungsspielraum eröffnet, sich ganz genau Einzelfälle anzuschauen. Und in der Praxis da draußen gibt es diese Konflikte aber tatsächlich überhaupt nicht. Da, wo es eine ganz klare nachvollziehbare Sperrung gibt, zum Beispiel aufgrund von Artenschutz oder Naturschutz oder einer zugrunde liegenden Verordnung, da ist das meistens relativ klar im Gelände gekennzeichnet.
Da halten sich die meisten Menschen auch dran. Und es zeigt ganz klar: Ich weiß nicht, wie es bei dir ist, ich fahre wirklich viel Mountainbike, ich bin viel zu Fuß da draußen unterwegs. Ich habe noch nie einen echten Konflikt erlebt. Und das zeigen auch Studien, und da wird auch eben einfach viel in den Medien künstlich hochgehalten. In der Fläche gibt es diese Konflikte nicht.
Ja, ich würde vielleicht sagen, es gibt sie manchmal. Also die denkt sich ja niemand aus, wenn von solchen berichtet wird. So ein, zwei Erlebnisse, an die kann ich mich da auch erinnern, aber das ist natürlich immer eine Frage des Verhältnisses. Also ich erinnere mich an ein, zwei Erlebnisse aus den letzten fünf Jahren oder zehn.
Das heißt, dass ganz viele andere Radfahrten auch auf Wegen unter dreieinhalb Meter Breite, auf denen ich sehr gerne unterwegs bin, ohne solche Konflikte stattgefunden haben. Und natürlich lässt sich mit Rücksicht und Freundlichkeit und all diesen Dingen wahnsinnig viel regeln.
Jetzt spreche ich mit dir hier als Fachreferentin für Advocacy und Infrastructure beim Deutschen Interessenverband Mountainbike. Für die Leute, die sich fragen: Die DIMP hieß doch früher mal was anderes, Deutsche Initiative Mountainbike. Ihr seid das gleiche, ihr habt nur quasi den Namen ein bisschen umgestellt.
Und du hast ja auch dazu aufgerufen, sich zu engagieren, sich einzubringen. Wie ist das eigentlich mit der DIMP und mit deiner Stelle? Ist das was, was du nebenbei machst? Ist das was, was du hauptberuflich machst? Wenn du das hauptberuflich machst, wie finanziert sich das eigentlich, dass du dich für Mountainbike-Fahrende in diesem Land einsetzen kannst? Gib uns da doch nochmal einen kurzen Einblick.
Ja, sehr, sehr gerne, weil das ist genau das, was vielen Radfahrenden da draußen nicht bewusst ist. Ich habe vorhin gesagt, eine Mountainbike- oder Radinteressenvertretung, Mountainbike-Lobby, ist sehr wichtig gegenüber den anderen Lobbyverbänden und Interessenverbänden. Und den DIMP gibt es jetzt dieses Jahr 35 Jahre.
Wir haben in den letzten Jahren Verbandsstrukturen entwickelt. Wir haben viele Vereine, die bei uns Mitglied sind, dürfen insgesamt mittlerweile über 10.000 Einzelmitglieder und 160.000 Mitglieder insgesamt vertreten. Und da müssen wir uns natürlich auch professionalisieren.
Ich bin jetzt vor fünf Jahren eingestellt worden und zwar festangestellt in Vollzeit. Heiko, mein Kollege, ist bereits seit fast zehn Jahren für den DIMP tätig, erst in Teilzeit, jetzt auch in Vollzeit. Und mittlerweile sind wir in meinem Fachbereich drei festangestellte Personen in Vollzeit.
Und wenn jetzt zum Beispiel sowas passiert wie diese Gesetzesnovelle, dann reichen auch fünf Tage die Woche, 40 Stunden nicht mehr aus. Finanziert werden wir überwiegend, fast ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge. Das heißt, die Arbeit, die wir hier machen, die machen wir nicht im Ehrenamt, die machen wir in Vollzeit, finanziert durch Mitglieder.
Und je mehr Mitglieder wir haben, desto besser und umfangreicher können wir die Interessen der Mountainbiker und Mountainbikerinnen auch vertreten. Und man muss sich mal vorstellen, wir sind zu dritt für ganz Deutschland. Und aktuell sind unsere Kapazitäten zu dritt fast ausschließlich in NRW und Baden-Württemberg gebunden.
Und es wäre natürlich schön, wenn wir unser Engagement noch auf andere Bundesländer ausweiten können, vielleicht noch einen Kollegen oder eine Kollegin in den neuen Bundesländern hätten, um auch da stärkere Interessenvertretung vor Ort durchführen zu können. Und deswegen freuen wir uns über jeden jede, der oder die uns mit einer Mitgliedschaft unterstützen möchte.
Da darf ich jetzt mal ein bisschen Werbung machen. Es sind tatsächlich nur 45 Euro im Jahr. Das ist weniger als ein Reifen. Jetzt sind die Leute, die die Räder fahren, die die selbst fahren, selbst in den Wald fahren, die sind das eine. Aber das andere, wir haben ja gesagt, Erfolgsmodell E-Mountainbike kann man in jeder Statistik ablesen.
Das andere ist ja eine Fahrradindustrie, die auch darauf angewiesen ist oder der es auch am Herzen liegen sollte, dass die Produkte, die sie herstellt und verkauft, dass die auch legal und in möglichst schöner Art und Weise angewendet werden können. Fühlt ihr euch denn von der Industrie ausreichend unterstützt?
Denn letztlich, also ich meine, wenn man mir jetzt mal in diesem Konflikt stellt, stellt es sich mir so dar, dass ihr zu den Stimmen gehört, die versuchen, da quasi die Wege freizuhalten für das Mountainbike, also dass man da noch fahren kann für diese Produkte, mit denen andere Leute natürlich auch ihr Geld verdienen.
Ja, bisschen ausgeschwiffen, aber auf den Punkt gebracht: So unterstützt euch die Industrie genug oder wünscht ihr euch da mehr? Wir haben Unterstützung von der Industrie, also ganz konkret natürlich von eigenen Partnern und Sponsoren, die ganz explizit die Arbeit vom DIMP unterstützen.
Wir sind aber auch Mitglied im sogenannten Bike Nature Movement, was unter dem Dach des ZIV, Zweirad-Industrieverband in Berlin angesiedelt ist. Dort arbeiten wir gemeinsam mit dem Mountainbike Forum Deutschland auf Bundesebene an der Verbesserung der Rahmenbedingungen, an der Verbesserung des Images zum Thema Mountainbiken und Radfahren in der Natur.
Wir wissen natürlich, dass es der Industrie seit ungefähr zwei Jahren nicht so gut geht, dass da sicherlich auch die Gelder aktuell eher für den Bereich schwierig sind, zur Verfügung zu stellen. Und wir müssen da natürlich auch noch mehr Aufklärungsarbeit leisten, was wir eigentlich für wichtige Arbeit da draußen für die Industrie auch verrichten, nicht nur für die Community.
Denn gerade im Bereich Betretungsrecht, also das Erhalten des freien Befahrens von Wegen, die uns in der Fläche zur Verfügung stehen, sodass wir ab der Haustür losfahren können, egal mit welchem Rad, das ist die Basis. Das gilt es zu erhalten.
Was aber ganz konkret für die Mountainbike-Industrie gilt, und diesen Satz bringe ich ganz gerne, ist tatsächlich: No Trails, No Sales. Und dessen muss man sich auch einfach mal bewusst sein. Ohne den DIMP, ohne viele Vereine da draußen, gäbe es diese Möglichkeiten zu Mountainbiken als dieses Zusatzangebot nicht, und auch das Betretungsrecht wäre vielleicht in dem ein oder anderen Bundesland mittlerweile schon wesentlich schlechter.
Und mit dem Kollegen Heiko, den du erwähnt hast, mit dem haben wir ja auch schon mehrmals gesprochen, als es eben um die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg ging, und der ist da auch sehr engagiert und fachkundig immer dabei gewesen.
Sonja Schreiter ist beim Deutschen Interessenverband Mountainbike Fachreferentin für Advocacy und Infrastructure, und sie hat mit mir fast eine Stunde darüber gesprochen, was gerade in Sachen, ich fasse es mal als Wegerecht zusammen, Betretungsrecht mit dem Rad in Nordrhein Westfalen los ist.
Sonja, ich danke dir für das Gespräch. Ich wünsche euch viel Erfolg bei der wichtigen Arbeit, die ihr macht, und ja, vielleicht hören wir ja noch von so einer Änderung, dass dann aus den befestigten Wegen wieder feste Wege werden.
Auf jeden Fall, wir setzen uns auf jeden Fall ein für die Mountainbike-Community, für gute wohnortnahe Möglichkeiten zum Mountainbiken, für die gemeinsame Wegenutzung in der Fläche, für gute Zusatzangebote. Wir sind für euch da, für die Community, fürs Mountainbiken, gerne auch fürs Gravelbiken.
Letztendlich geht es um die Infrastruktur, um die Möglichkeiten, die wir da draußen zum Mountainbiken haben. Dafür setzen wir uns ein und werden in den nächsten Wochen Vollgas geben, dass wir diese Gesetzesänderung so verhindern.
Alles klar, danke dir Sonja für das Gespräch. Danke dir. Das Mountainbike ist von Geburt an eine Freiheitsmaschine. Damit haben wir uns in diesem Podcast schon oft beschäftigt, und ich hoffe, dass dieses Freiheitsversprechen, was dem Mountainbike innewohnt, mit allem, was da für viele Menschen dranhängt, auch 2027 und später legal eingelöst werden kann.
Nicht nur, aber auch in Nordrhein-Westfalen. Ich habe gesagt, das ist das größte deutsche Bundesland, und was ich eigentlich damit gemeint habe, ist natürlich, es ist das bevölkerungsreichste. Wir werden das ganze Thema jedenfalls weiter beobachten, und dabei wird auch interessant sein, welches Gewicht Verbände wie der DIMP und die anderen Interessenvertretungen fürs Fahrrad in der Diskussion haben werden.
Das liegt letztlich auch daran, wie sie unterstützt werden von den Menschen auf dem Fahrrad und auch von der Industrie, die die potenziellen Freiheitsmaschinen herstellt. Dieser Podcast stellt keine Fahrräder her, aber wir machen Fahrradgeschichten hörbar, und das in jeder Woche.
Am kommenden Freitag, dem 29. Mai, ist es wieder soweit, und ihr erreicht uns bis dahin unter antritt@detektor.fm sowie auf Instagram und Mastodon. Diese Ausgabe haben Paula Bültemann und Tim Schmutzler geschnitten, und ich sage danke fürs Zuhören und wünsche euch allen gute Fahrt.
Am besten ohne Zollstock, man braucht ja noch freie Hände für ein Eis oder zwei. Lasst es euch schmecken, kommt gut in den Wald und übers Feld und über die Straße und durch die Stadt und lasst es euch einfach gut gehen. Ciao.
Untertitel von Stephanie Geiges.