Grundgesetz-Podcast | Das Konnexitätsprinzip

Wer verwaltet, zahlt

Das Konnexitätsprinzip besagt, dass derjenige zahlt, der auch verwaltet. Warum das so ist und welche Ausnahmen es gibt, besprechen Hajo Schumacher und Rabea Schloz gemeinsam mit dem Juristen Alexander Thiele in der neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast.

Die Chefin sagt, man solle für die Firmenfeier doch bitte mal ordentlich auffahren. Und bezahlen soll man es dann bitte privat. Das würden wir als ungerecht empfinden. Und genauso ungerecht wäre es, wenn der Bund den Ländern vorschreibt, wie sie Dinge regeln sollen. Und bezahlen sollen sie die aufwendigen Wünsche des Bundes am Ende trotzdem.

Ja, das wäre ja ungerecht zu sagen: Hau mal richtig raus, Land. Und dann soll das Land auch noch dafür zahlen. – Dr. Alexander Thiele, Verfassungsjurist

Konnexitätsprinzip hat einige Löcher

Das Grundgesetz sieht deswegen etwas anderes vor. Wer verwaltet, zahlt. Die Länder dürfen also zum Beispiel selbst entscheiden, wie sie arbeiten wollen und wie viel Geld sie für die einzelnen Sachbereiche ausgeben möchten. Dafür werden sie vom Bund mit Geld ausgestattet und sie erheben selbst Steuern. Anschließend können sie über das Geld frei verfügen.

Gefahr für die Demokratie?

Das Grundgesetz sieht aber auch Ausnahmen zu diesem sogenannten Konnexitätsprinzip vor. In der neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“ geben detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher einen Einblick, was erlaubt ist, und was nicht. Juristische Hilfe kommt dieses Mal von Alexander Thiele. Er erklärt unter anderem, wie wichtig dieses Konnexitätsprinzip ist – und wie gefährlich es sein kann, wenn es zu oft durchbrochen wird.


Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm


146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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