Grundgesetz-Podcast | Misstrauensvotum & Vertrauensfrage

Die Machtfrage

Der Bundestag kann der Kanzlerin oder dem Kanzler das Misstrauen aussprechen, sie bzw. er kann wiederum die Vertrauensfrage stellen. Wo liegen die Unterschiede? Und wann wird die Vertrauensfrage zum Machtinstrument?

Wenn der Bundestag auch nur über die Möglichkeit eines Misstrauensvotums diskutiert, hat der Kanzler oder die Kanzlerin im Grunde schon verloren. Denn selbst wenn das tatsächliche Votum überstanden wird, zeigt bereits die ernsthafte Erwägung, das Misstrauen auszusprechen, dass einiges im Argen liegt.

Der Bundeskanzler wird, wenn er nicht mehr die Mehrheit hat, zurücktreten. – Joachim Wieland

Misstrauensvotum: Ohne Nachfolger keine Wahl

Dann nämlich scheint der Bundestag – oder zumindest ein Teil davon – ernsthaft an der Fähigkeit des Kanzlers zu zweifeln. Das allerdings geschieht dann doch ausgesprochen selten, bislang nämlich nur zwei mal. Einmal bei Willy Brandt und später noch einmal bei Helmut Schmidt. Die Hürde für ein solches Verfahren ist ziemlich hoch: man muss den amtierenden Kanzler nämlich nicht nur abwählen – man muss sich vorher auch schon auf einen Nachfolger einigen. Und spätestens da wird schon deutlich schwieriger, eine Mehrheit zu bekommen.

Ähnlich ist es bei der Vertrauensfrage, die hat es allerdings ein bisschen öfter gegeben. Allein Gerhard Schröder hat sie zweimal gestellt.

Welche Folgen sowohl Misstrauensvotum als auch Vertrauensfrage haben und wie insbesondere letztere auch als Machtspiel eingesetzt werden kann, besprechen der Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Juristische Unterstützung kommt in dieser Folge von Joachim Wieland.

Das kriegst du nicht mehr repariert, das ist wie ein ausgefranstes Loch im Fahrradreifen. Da kannst du auch keinen Flicken mehr draufkleben.Hajo Schumacher 

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Redaktion