Sitzung um Mitternacht: Debatte um Leistungsschutzrecht vor Geisterkulisse

Der Bundestag hat gestern Nacht im fast leeren Plenarsaal über das Leistungsschutzrecht diskutiert. Trotzdem herrschte bei Twitter und Facebook rege Beteiligung. Will man durch die späte Ansetzung eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema vermeiden?

Lars Klingbeil, MdB 

Stell dir vor, der Bundestag diskutiert über das Internet und niemand geht hin. Fast so geschehen ist das letzte Nacht in Berlin. Bei der Diskussion um die Nutzung von journalistischen Produkten durch Suchmaschinen waren nur rund 30 Abgeordnete im Saal. Eine Geisterkulisse also, obwohl das Thema für viele durchaus relevant ist, wie die glühenden Drähte bei Twitter und Facebook während der Debatte bewiesen.

 

In einer ersten Lesung des Gesetzes ging es gestern Nacht darum, dass Zeitungsverlage jedwede Nutzung ihrer Artikel für Onlinedienste kostenpflichtig machen wollen. Google bräuchte also Lizenzen der einzelnen Zeitungsverlage, wenn die Suchmaschine zukünftig weiterhin Inhaltsangaben von Artikeln in den Trefferlisten anbieten will. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben. Die Opposition hält den Entwurf für innovationsfeindlich und schlampig formuliert. Es scheint der Auftakt einer langen Debatte zu sein.

 

Warum ein solches Thema zu so später Stunde diskutiert wurde, was der Entwurf für die Internetnutzer bedeutet und wie es nun weitergeht, wollten wir von Lars Klingbeil, dem netzpolitischen Sprecher der SPD, wissen.

 

Redaktion